Hochschulen

Hohe Bußgelder bei wissenschaftlichen Plagiaten geplant

  • Mittwoch, 11. September 2019
/Stockfotos-MG, stock.adobe.com
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Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will härter gegen Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten vorgehen. Die Hochschulen sollen künftig Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängen können, wenn sie eine Verletzung der wissenschaftlichen Redlichkeit auf­d­ecken. Das steht im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hoch­schul­rechts, der heute in einer öffentlichen Expertenanhörung erörtert wurde. Weitere geplante Änderungen betreffen die Hochschulentwicklungsplanung und das Promotions­recht.

„Bei Prüfungen, Promotionen und Habilitationen kann die Hochschule eine schriftliche Erklärung verlangen, in der die Eigenständigkeit der Prüfungsleistung oder der wissen­schaftlichen Arbeit bestätigt wird“, heißt es zum Thema Plagiate. Wer eine falsche Erklä­rung abgibt, handelt demnach ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit soll mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Bei der Verfolgung von Wissenschaftsbetrug sollen die Grundsätze guter wissenschaftli­cher Praxis zugrundegelegt werden. „Ein Verstoß hiergegen liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder die For­schungstätigkeit Dritter erheblich beeinträchtigt wird“, heißt es.

Um Betrügern auf die Spur zu kommen, nutzen Hochschulen spezielle Software. Zur Vor­beugung werden auch Ombudsleute eingesetzt, die Hinweise auf wissenschaftliches Fehl­verhalten entgegennehmen. Bisher ahnden Hochschulen Betrug oder Betrugsversu­che mit dem Wiederholen der Prüfung, der Bewertung einer Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ bis hin zur Exmatrikulation. Die Universität Rostock entzog im vergangenen Jahrzehnt mehreren Wissenschaftlern wegen Plagiaten den Doktorgrad.

Die Landesregierung will außerdem die Entwicklung der Hochschulen künftig stärker steuern. So soll das Bildungsministerium zuerst Eckwerte der Hochschulentwicklung des Landes aufstellen, diese vom Landtag beschließen lassen und dann auf dieser Grundlage die Budgets mit den Hochschulen vereinbaren – anders als bisher. „Ziel der Neuregelung ist es, der planerischen Rahmensetzungskompetenz des Landes und seiner finanziellen Gesamtverantwortung Rechnung zu tragen“, betont die Landesregierung.

Die oppositionelle Linke sieht dadurch die Entwicklung der Hochschulen eingeschränkt. Der hochschulpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Karsten Kolbe, erklärte, die vor­liegende Novelle des Landeshochschulgesetzes atme eine grundsätzliche Misstrauens­kultur, die massiv in die Hochschulautonomie eingreife. Hochschulen benötigten einen weitgehenden Freiraum bei finanziellen und personellen Entscheidungen.

dpa

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