Kekulé: „Vorläufige Dienstenthebung“ durch Universität Halle

Halle – Der Virologe Alexander Kekulé darf nach eigenen Angaben vorerst nicht mehr an der Universität Halle forschen und lehren. Die Martin-Luther-Universität habe eine „vorläufige Dienstenthebung“ gegen ihn ausgesprochen, sagte Kekulé, der dort eine Professur innehat.
Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich dagegen vorgehen. Zuvor hatte die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtet. Der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte, sagte Kekulé. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts.
Nun versuche die Universität offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden. Laut dem MZ-Bericht geht es in einem Disziplinarverfahren unter anderem um die Unterrichtsverpflichtungen des Professors. Laut Kekulé ging es dabei unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Coronaauflagen hätte stattfinden lassen sollen.
Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium (BMI) ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird“.
Die Universität in Halle will sich nicht äußern. „Prinzipiell kommentieren wir keine Personalangelegenheiten“, sagte eine Sprecherin der Hochschule heute.
Kekulé leitet an der Universität seit vielen Jahren das Institut für Medizinische Mikrobiologie. Der Virologe ist bundesweit bekannt. Er hatte früh vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Kekulé kritisierte zudem Politik und Wissenschaft bei der Bekämpfung der Pandemie.
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