Hochschulen

Kekulé: „Vorläufige Dienstenthebung“ durch Universität Halle

  • Mittwoch, 22. Dezember 2021
/dpa, Felix Hörhager
/dpa, Felix Hörhager

Halle – Der Virologe Alexander Kekulé darf nach eigenen Angaben vorerst nicht mehr an der Universität Halle forschen und lehren. Die Martin-Luther-Universität habe eine „vorläufige Dienstenthebung“ gegen ihn ausgesprochen, sagte Kekulé, der dort eine Professur innehat.

Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich dagegen vorgehen. Zuvor hatte die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtet. Der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte, sagte Kekulé. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts.

Nun versuche die Universität offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden. Laut dem MZ-Bericht geht es in einem Disziplinarverfahren unter anderem um die Unter­richtsverpflichtungen des Professors. Laut Kekulé ging es dabei unter anderem um ein Praktikum im ver­gan­genen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Co­ronaauflagen hätte stattfinden lassen sollen.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens aus­gesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzufüh­ren. Laut Bundesinnenministerium (BMI) ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamten­verhältnis ausgesprochen werden wird“.

Die Universität in Halle will sich nicht äußern. „Prinzipiell kommentieren wir keine Personalangelegen­hei­ten“, sagte eine Sprecherin der Hochschule heute.

Kekulé leitet an der Universität seit vielen Jahren das Institut für Medizinische Mikrobiologie. Der Virolo­ge ist bundesweit bekannt. Er hatte früh vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Kekulé kritisierte zudem Politik und Wissenschaft bei der Bekämpfung der Pandemie.

dpa

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