Uniklinika drängen auf neue Finanzierung der Universitätsmedizin

Berlin – Die neue Regierungskoalition muss die Finanzierung der Universitätsmedizin ganz oben auf ihre Agenda setzen. Eine Neuordnung der Hochschul- und Forschungsfinanzierung ist dringend notwendig. Dieses Fazit zog der Dachverband Deutsche Hochschulmedizin auf seinem diesjährigen Herbstforum in Berlin. „Der Wissenschaftsrat, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und zentrale Akteure der Gesundheits- und Wissenschaftspolitik haben vor der Bundestagswahl festgestellt, dass wichtige Sonderaufgaben der deutschen Hochschulmedizin nicht ausreichend finanziert sind“, sagte der Präsident des Medizinischen Fakultätentages, Heyo Kroemer.
Besonders wichtig sei, das mit der Föderalismusreform verankerte Kooperationsverbot von Bund und Ländern aufzuheben. Das Verbot hat der Gesetzgeber mit der sogenannten Förderalismusreform I im September 2006 eingeführt. Es leitet sich aus dem damals geänderten Paragrafen 104 des Grundgesetzes ab und untersagt Bundesfinanzhilfen in Bereichen, in denen die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz haben.
„Das Kooperationsverbot ist eine Fehlkonstruktion, dessen negative Folgen deutlich spürbar sind“, hieß es aus dem Dachverband Deutsche Hochschulmedizin. Der Gesetzgeber müsse nun die Frage beantworten, welchen Gestaltungsspielraum der Bund künftig in der Forschungs- und Bildungspolitik einnehmen wolle und sich dabei „endlich wieder auf die staatlichen Universitäten und Universitätskliniken fokussieren“.
Konkret müsse der Gesetzgeber einen Systemzuschlag für die deutschen Universitätsklinika einführen. „Neben den Erlösen aus dem DRG-System und der Finanzierung von Investitionen durch die Länder muss eine dritte Säule aus Bundesmitteln und einem Zuschlag die Sonderaufgaben der Universitätsmedizin abdecken“, fordert der Dachverband.
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