Hochschulen

Unikliniken setzen sich für Steuerfreiheit aller Coronaboni ein

  • Donnerstag, 7. April 2022
/senadesign, stock.adobe.com
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Berlin – Die Universitätsklinika in Deutschland setzen sich dafür ein, dass alle Coronaboni für ihre Beschäftigten steuerfrei ausgezahlt werden.

Der Entwurf des vierten Coronasteuerhilfegesetzes, das morgen erstmals im Bundestag und Bundesrat behandelt wird, sieht vor, dass nur Bonuszahlungen aufgrund von landes- oder bundesrechtlichen Rege­lungen steuerfrei ausgezahlt werden.

Ausgeschlossen von der Steuerbefreiung sind dagegen zusätzliche Boni, zum Beispiel tarifvertraglich vereinbarte, wie sie Mitarbeitende an Universitätsklinika erhalten. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt, dass der Steuerfreibetrag für alle Arten von Prämien gelten soll.

„Wir hoffen, dass diese Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats aufgegriffen wird. Damit wäre dann auch der zwischen Verdi und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelte Corona­bo­nus für die Mitarbeitenden an Universitätsklinika steuerfrei“, sagte Jens Scholz, erster Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Zusammen mit dem Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) setzt sich der VUD zudem dafür ein, dass weitere Berufsgruppen einen Bonus erhalten.

Laut dem Pflegebonusgesetz sollen im Krankenhausbereich nur Pflegefachkräfte in der Patientenversor­gung auf bettenführenden Stationen sowie Intensivpflegekräfte die Prämie aus Bundes­mitteln erhalten.

„Wir freuen uns natürlich über die durch den Bonus zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung der Pfle­genden“, sagte Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des VPU.

Diese arbeiteten aber nicht allein, sondern Hand in Hand mit Kollegen aus ande­ren Berufsgruppen. Denn gerade in den Universitätsklinika sei die hochkomplexe Versorgung immer auch eine absolute Teamleis­tung.

VUD und VPU fordern deshalb zusammenfassend, den Empfängerkreis der Prämienzahlungen im Kran­kenhausbereich zu erweitern sowie jegliche Coronaprämien steuerfrei zu stellen.

hil

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