Hochschulen

Weiterer Schritt zum Klinikverbund Mannheim/Heidelberg

  • Dienstag, 28. Januar 2025
Hauptportal des Klinikums Mannheim /picture alliance, Uwe Anspach
Hauptportal des Klinikums Mannheim /picture alliance, Uwe Anspach

Stuttgart/Mannheim – Nächster Schritt auf dem Weg zum Klinikverbund Mannheim/Heidelberg: Das Universitäts­klinikum Heidelberg hat beim Landessozialministerium Baden-Württemberg dafür eine Genehmigung beantragt.

„Ich bin positiv gestimmt, dass der für die Region so wichtige Verbund dann den nächsten Meilenstein nehmen kann“, erklärte Sozialminister Manne Lucha in Stuttgart. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (beide Grüne) sprach von einem wichtigen Schritt zur kartellrechtlichen Freigabe. Ziel ist es der Mitteilung zufolge, den Verbund zum 1. Januar 2026 starten zu lassen.

Hintergrund der Pläne ist die finanziell schwierige Lage der Mannheimer Universitätsklinik. Deren Trägerin ist die Stadt Mannheim, das Land ist Träger der Universitätsklinik Heidelberg. Mit dem Verbund soll der Standort Mann­heim erhalten werden. Zudem versprechen sich die Befürworter – zu denen das Land zählt – Vorzüge etwa bei der Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.

Das Bundeskartellamt hatte nach monatelangen Prüfungen Ende Juli jedoch mitgeteilt, dass die zu erwarten­den Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es etwa, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.

Dank einer Gesetzesreform hat das Land laut Mitteilung aber jetzt das Heft des Handelns in der Hand. Das Sozialministerium werde prüfen, ob das Vorhaben zur Verbesserung der Krankenversorgung in der Region erforderlich sei und keine anderen kartellrechtlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen. Auch das Bundeskartellamt werde nochmal hierzu kontaktiert.

Genehmigt das Ministerium das Projekt, hätte das Vollzugsverbot des Kartellamts den Angaben nach keine Wirkung mehr. Die Verbundpartner könnten dann Medizinkonzept, Businessplan und Vertragswerk abstimmen.

dpa

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