Hochschulen

Unikliniken Mannheim/Heidelberg ziehen vor Gericht

  • Dienstag, 3. September 2024
Oberlandesgericht Düsseldorf /picture alliance, Jochen Tack
Oberlandesgericht Düsseldorf/picture alliance, Jochen Tack

Mannheim/Heidelberg – In der Debatte um einen Verbund der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg haben die Häuser Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Sie gehen damit gegen die Untersagung des Verbunds durch das Bundeskartellamt vor, wie eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums mitteilte. Da das Kartellamt in Nordrhein-Westfalen sitzt, ist das Düsseldorfer Ge­richt zuständig.

Die Begründung für die Beschwerde werde binnen eines Monats nachgereicht, teilte die Sprecherin mit. „Die Ar­gumente in dieser Begründung werden auf der detaillierten Analyse des 230 Seiten langen Untersagungsbe­schlusses beruhen.“

Diese Analyse durch die Kliniken und ihre Rechtsberater laufe noch. Es könne keine Aussage darüber getroffen werden, wie lange das Verfahren am Oberlandesgericht dauern werde. Parallel werde der Antrag auf Minister­erlaubnis des Klinikverbunds beim Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet.

Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten streben einen Klinikverbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Auch darüber hinaus versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheits­versorgung in der Region.

Nach einem monatelangen Prüfverfahren hatte das Kartellamt jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwarten­den Nachteile eines solchen Verbunds vor allem für Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich weg­fallen würde.

dpa

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