Medizin

COVID-19: WHO empfiehlt Maske bei Besuch auch in der eigenen Wohnung

  • Mittwoch, 2. Dezember 2020
/kazim canberk sezer/EyeEm, stock.adobe.com
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Genf – Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre Empfehlungen zur Mund-Nasen-Bedeckung im privaten Bereich ausgeweitet. Sie rät jetzt der Bevölkerung in Regionen, wo sich SARS-CoV-2 ausge­brei­tet hat (oder dies vermutet wird), auch in der eigenen Wohnung zum Tragen von Masken, wenn beim Empfang von Besuchern nicht für eine ausreichende Lüftung gesorgt werden kann.

Dies gilt unabhängig davon, ob ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann. Beim Sport im Freien wird von einer Mund-Nasen-Bedeckung eher abgeraten.

Die WHO hatte sich anfangs skeptisch zum Nutzen von Masken geäußert. Anfang des Jahres wurde sogar davor gewarnt, dass das Tragen der Masken das Infektionsrisiko erhöhen könnte, weil sich die Träger in falscher Sicherheit wiegen würden (und auf andere Schutzmaßnahmen verzichten könnten). Masken wurden nur im Gesundheitsbereich sowie für Menschen mit Symptomen empfohlen.

Inzwischen ist klar, dass SARS-CoV-2 ohne Maskenpflicht nicht zu stoppen ist. Die Viren werden nicht nur per Tröpfchen, sondern auch mit Aerosolen übertragen, und die Infizierten sind ansteckend unab­hängig davon, ob sie Symptome haben oder nicht. Die WHO geht davon aus, dass die Viruslast nach einer Inkubationszeit von 5 bis 6 Tagen kurz vor und in den ersten Tagen nach Beginn der Symptome am höchsten ist und dass auch asymptomatische Personen das Virus übertragen können, wenn auch mit vermindertem Risiko.

Wie stark Masken das Infektionsrisiko senken, ist nicht bekannt. Die WHO zitiert die Ergebnisse der bisher einzigen randomisierten kontrollierten Studie (RCT) zu SARS-CoV-2 aus Dänemark, die zu Beginn der Epidemie für die Masken allein keine signifikante Schutzwirkung für den Träger ermitteln konnte.

Auch eine kürzlich von der Cochrane Collaboration veröffentlichte Meta-Analyse auf der Basis von 2 RCT im Gesundheitsbereich und 7 RCT in der Bevölkerung konnte für andere Viruserkrankungen der Atem­we­ge keine sichere Schutzwirkung (für den Träger) nachweisen. Die relativen Risiken (RR) für influenza­ähn­liche Erkrankungen (RR 0,99; 95-%-Konfidenzintervall 0,82 bis 1,18) oder im Labor bestätigte Erkrankun­gen (RR 0,91; 0,66 bis 1,26) blieben in der Nähe eines relativen Risikos von 1, was einer Nullwirkung enspricht.

Diese Ergebnisse stehen jedoch im Kontrast zu mehreren ökologischen Untersuchungen der letzten Mo­nate. Dort kam heraus, dass sich das Virus in Ländern, die auf eine Maskenpflicht verzichtet haben, deut­lich rascher ausbreiten konnte als dort, wo die Menschen zum Tragen von Masken angehalten wurden.

Es gibt laut WHO auch Belege, nach denen die Masken die Übertragung der Erkrankung von den Infizier­ten auf andere Personen verhindern können. Das gilt für Massenveranstaltungen ebenso wie im Haus­halt. Die WHO zitiert als Evidenz unter anderem zwei RCT aus US-Universitäten, wo das Tragen von Ge­sichtsmasken die Rate von influenzaähnlichen (nicht aber von im Labor bestätigten) Erkrankungen ge­senkt hat.

Die WHO empfiehlt vor diesem Hintergrund in Gebieten mit bekannter oder vermuteter Übertragung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung und in Clustern die Verwendung von Masken in Innenräumen immer dann, wenn nicht durch Öffnung von Fenstern und Türen für eine ausreichende natürliche Belüftung gesorgt werden kann oder wenn die Lüftungssysteme des Gebäudes nicht richtig funktionieren.

In öffentlichen Gebäuden sollten die Personen auch bei einer angemessenen Belüftung eine Maske tragen, wenn sie den körperlichen Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Personen nicht einhalten können.

In Privathaushalten sollten alle Personen eine Maske tragen, wenn sich ein Besucher in der Wohnung aufhält, der kein Haushaltsmitglied ist und wenn die Belüftung bekanntermaßen schlecht ist oder Fenster und Türen für eine natürliche Belüftung nur begrenzt geöffnet werden können oder wenn die Belüftungssysteme nicht beurteilt werden können oder nicht ordnungsgemäß funktionieren. Diese Empfehlung gilt in Privathaushalten auch dann, wenn ein Mindestabstand der Personen von 1 Meter eingehalten werden kann.

Wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, sollten in jedem Fall (also auch bei ausreichender Belüftung) Masken getragen werden, wenn ein Besucher in der Wohnung ist.

Auch im Freien sollte immer eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann. Personen mit einem höheren Risiko für schwerwiegende Komplikationen durch COVID-19 sollten im Freien unabhängig von der 1-Meter-Regel eine Maske tragen, wenn sie die körperliche Distanz nicht einhalten können.

Dazu gehören Personen im Alter ab 60 Jahren sowie Personen mit Grunderkrankungen wie Herz-Kreis­lauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus, chronischen Lungenerkrankungen, Krebs, zerebrovaskulären Erkrankungen oder abwehrgeschwächte Personen.

Beim Sport sollte man die Maske nach Einschätzung der WHO besser absetzen, wenn die Maske eine ausreichende Atmung behindert. Auch in diesem Falle sollte jedoch ein Mindestabstand eingehalten werden. Dies gilt für Sport im Freien wie in geschlossenen Räumen. Fitnesscenter, die diese Distanz nicht gewährleisten könnten, sollten nach Ansicht der WHO besser geschlossen werden.

Gesichtsschutzschilde sind für die WHO kein vollwertiger Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung. Ge­genwärtig sei davon auszugehen, dass Gesichtsschutzschilde nur einen Augenschutz bieten aber nicht vor einer Exposition durch Tröpfchen schützen.

rme

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