Erster Zwischenbericht zum Cannabisgesetz soll Anfang Oktober vorliegen

Berlin – Zum 1. Oktober soll es einen ersten Zwischenbericht mit einer Analyse des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis im Herbst 2025 vor.
In der Untersuchung soll es unter anderem um das Konsumverhalten verschiedener Altersgruppen, Prävention, Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz und gesundheitliche Konsequenzen des Konsums gehen.
Darüber hinaus stehen die Auswirkungen auf den Straßenverkehr, auf die cannabisbezogene und organisierte Kriminalität sowie auf die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Strafverfolgung und Gerichtsverfahren auf der Liste für eine Evaluation.
Untersucht werden sollen auch möglicher Auswirkungen auf Prävalenzen psychischer Erkrankungen und akuter Krankheitsbilder. Dazu würden sowohl primäre Daten erhoben als auch bestehende Datenquellen berücksichtigt, wie es hieß.
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass spätestens bis zum 1. April 2028 ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Evaluation vorliegen soll. Bis zum 1. April 2026 soll ein Zwischenbericht veröffentlicht werden, der auch die Auswirkungen des Gesetzes auf die cannabisbezogene Organisierte Kriminalität umfasst.
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