Ärzteschaft

BÄK: Medizinalcannabis wieder Betäubungsmittelgesetz unterstellen

  • Mittwoch, 16. Juli 2025
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer /picture alliance, Frederic Kern, Geisler-Fotopress
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer /picture alliance, Frederic Kern, Geisler-Fotopress

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant Verschärfungen bei der Verordnung von Medizinalcannabis. Damit sollen die ausufernden Onlineverschreibungen und der Onlineversand unterbunden werden. Die Ärzteschaft kann sich weitergehende Einschränkungen vorstellen.

„Seit der Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz ist die Einfuhrmenge von Cannabisblüten sprunghaft angestiegen“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Daher sei eine gesetzliche Korrektur erforderlich. Noch konsequenter wäre es allerdings, „Medizinalcannabis wieder dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen“, sagte Reinhardt.

Er betonte, die Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz sei ein Fehler gewesen. Cannabis erfülle nach wie vor die Kriterien eines Betäubungsmittels. Eine Rückführung in das Betäubungsmittelgesetz und die erneute Verschreibung auf BtM-Rezepten seien „unerlässlich, um die Therapiesicherheit zu erhöhen und Missbrauch, insbesondere durch Fernverschreibungen, effektiv zu verhindern“.

Der Entwurf aus dem BMG sieht vor, dass die Erstverordnung von Cannabisblüten nur nach einem direkten, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen darf – sei es in der Praxis oder bei einem Hausbesuch. Auch Folgeverschreibungen sollen mindestens einmal jährlich diesen persönlichen Kontakt voraussetzen. Zudem wird der Versandhandel mit Cannabisblüten verboten.

Hintergrund der aktuellen Gesetzesinitiative ist die Praxis zahlreicher Onlineanbieter, die Medizinalcannabis häufig ausschließlich auf Privatrezept verschreiben – und das ohne persönlichen Arztkontakt. Diese Plattformen werben offensiv und ermöglichen so eine Rezeptausstellung ohne ärztliche Prüfung vor Ort.

Aktuelle Zahlen der KKH zeigen ein zunehmendes Problem auf. Demnach sind immer mehr Menschen wegen psychischer Störungen und anderer gesundheitlicher Probleme infolge des Cannabiskonsums in ärztlicher Behandlung. Nach Hochrechnung der Kaufmännische Krankenkasse KKH waren es im vergangenen Jahr bundesweit etwa 250.500 Menschen und damit rund 14,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Von den KKH-Versicherten wurden im vergangenen Jahr 4.940 Patienten mit der Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide“ behandelt. Dies seien hochgerechnet etwa 30 Fälle pro 10.000 Einwohner, hieß es. Im Jahr 2019 waren es laut Hochrechnung 21 Fälle.

Therapiert werden mussten der Krankenkasse zufolge besonders häufig 25- bis 29-Jährige (95 Betroffene pro 10.000 Einwohner), bei den 45- bis 49-Jährigen waren es 45 Betroffene.

Zu den Gründen für die Behandlungen infolge des Kiffens zählten akuter Rausch, schädlicher Gebrauch, Abhängigkeit, Entzugssyndrome sowie Psychosen. Im April 2024 wurde Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert, Erwachsene dürfen seither maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren.

may/afp

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