AfD reicht Organklage gegen Maskenpflicht im Bundestag ein

Karlsruhe – Abgeordnete der AfD-Fraktion haben beim Bundesverfassungsgericht ihre angekündigte Organklage wegen der Maskenpflicht im Bundestag eingereicht. Die Klage sei bereits am 4. November eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher heute in Karlsruhe.
Ein Eilantrag sei damit nicht verbunden. Der Zweite Senat wird die Klage, hinter der 19 Abgeordnete stehen, also nicht auf die Schnelle, sondern gleich umfassend prüfen (Az. 2 BvE 10/20). Zuvor hatte der Tagesspiegel darüber berichtet.
Wie AfD-Fraktionsjustiziar Stephan Brandner mitteilte, haben mehrere Mitarbeiter der Fraktion Ende vergangener Woche parallel beim Berliner Verwaltungsgericht Klage erhoben. Dem Zeitungsbericht zufolge wird dort auch ein Eilverfahren geführt.
Die von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angeordnete Maskenpflicht gilt seit dem 6. Oktober. Seitdem muss in allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Abgeordnete können diesen aber abnehmen, wenn sie – im Plenarsaal und in Sitzungsräumen – Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich der Anordnung demonstrativ widersetzt.
Noch im Oktober schickten die Maskengegner Schäuble über einen Anwalt eine mit einem Ultimatum verbundene Abmahnung. Der Bundestagspräsident stützt sich auf sein Hausrecht.
Die AfD begründet ihre Klagen im Wesentlichen damit, dass Schäuble zu so einer Anordnung nicht befugt sei, wie Brandner erklärte.
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