Politik

AfD klagt und verstößt gegen Maskenpflicht im Bundestag

  • Mittwoch, 7. Oktober 2020
Franziska Gminder (Mitte), AfD-Abgeordnete, kommt ohne Maske in den Plenarsaal. /picture alliance, Michael Kappeler
Franziska Gminder (Mitte), AfD-Abgeordnete, kommt ohne Maske in den Plenarsaal. /picture alliance, Michael Kappeler

Berlin – Die AfD widersetzt sich der von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angeordneten Maskenpflicht im Parlament. In der ersten Sitzung, in der diese Regelung galt, verstießen heute mehrere AfD-Abgeordnete demonstrativ gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Plenarsaal. Außerdem kündigte die AfD an, gegen die neue Vorschrift rechtlich vorzugehen.

Schäuble bat die Abgeordneten zum Sitzungsbeginn „nachdrücklich“, sich an die corona­bedingten Auflagen zu halten. „Die gesundheitliche Gefährdung von Abgeordneten durch das Verhalten anderer Abgeordneten gefährdet die Erledigung der uns aufgetragenen par­lamentarischen Arbeit“, warnte er.

„Bitte denken Sie also daran, auch wenn Sie durch den Saal gehen oder sich mal kurz mit einem Kollegen unterhalten wollen, eine Maske zu tragen.“ Verstöße dagegen bedeuteten auch einen Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung.

Seit gestern gilt in den Gebäuden des Parlaments eine allgemeine Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Abgenommen werden darf der Schutz am Rednerpult. Auch wenn sich die Abgeordneten auf ihren Plätzen im Plenum oder in einem der Sitzungssäle befinden, entfällt die Pflicht – aber nur, wenn ein Min­dest­abstand von 1,50 Metern eingehalten wird.

AfD-Abgeordnete wie Armin Paul Hampel oder Beatrix von Storch kamen heute vor Be­ginn der Sitzung trotzdem ohne Mund-Nasen-Schutz in den Plenarsaal und gingen so zur Abgeordnetenbank. Vorbildlich verhielt sich dagegen Fraktionschef Alexander Gauland, der mit Maske erschien.

Als während der folgenden Regierungsbefragung Franziska Gminder ohne Maske in den Plenarsaal kam, forderte Schäuble sie energisch auf, einen Mund-Nasen-Schutz aufzu­setz­en. Er erteilte der AfD-Abgeordneten aus Heilbronn eine Ermahnung. Als ihm da­rauf­hin von Storch zurief, er trage selbst keine Maske, erhielt sie einen Ordnungsruf. Schäub­le saß zu diesem Zeitpunkt auf dem Platz des Sitzungspräsidenten, wo ebenfalls auf eine Maske verzichtet werden darf.

Die AfD-Fraktion hatte gestern Abend beschlossen, wegen Schäubles Anordnung vor Gericht zu ziehen. „Wir wollen klären, ob der Bundestagspräsident uns Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im Parlament zum Tragen von Masken verpflichten kann“, sagte der Abgeordnete Stephan Brandner.

Deren Nutzen sei „höchst umstritten“. Außerdem bestehe keine pandemische Lage. Ab­stand zu anderen Menschen zu halten, sei völlig ausreichend. Wer sich zusätzlich schüt­zen wolle, könne dies gerne tun. Unterschiedslos alle dazu zu verpflichten, sei jedoch un­verhältnismäßig.

Brandner kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Maskenpflicht für Abgeordnete zu kippen. Für die Beschäftigten der Fraktion sei die Verwaltungsgerichts­bar­keit zuständig. Außerdem wolle seine Fraktion prüfen, ob die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung rechtens sei. Brandner erschien im Plenarsaal mit einer Maske mit der Aufschrift „Meinungsfreiheit“ und einem Reißverschluss über dem Mund.

Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt. In den Bundestag-Sitzungswochen kommen Abgeordnete aus allen Teilen Deutschlands nach Berlin.

Einer aktuellen YouGov-Umfrage zufolge befürwortet die große Mehrheit der Bürger die Maskenpflicht im Bundestag. 81 Prozent von mehr als 1.270 Befragten finden sie ange­messen oder eher angemessen, 10 Prozent dagegen unangemessen beziehungsweise eher unangemessen.

dpa

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