Politik

Anforderungen an das DMP Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert

  • Freitag, 20. Juni 2025
/fovito, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert. Basis dafür ist die Auswertung von 28 neuen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Für die gesicherte Diagnose eines Diabetes mellitus Typ 1 wurde als Glykämiekriterium der HbA1c-Wert sowie bei Bedarf die Bestimmung des C-Peptids zur Unterscheidung zwischen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 ergänzt.

Nach einer schweren Stoffwechselentgleisung soll laut den neuen Anforderungen im Anschluss an die Notfalltherapie schnell die Ursache geklärt und die Therapie angepasst werden.

Falls noch nicht erfolgt, soll geprüft werden, ob der Einsatz eines Real-Time-Messgeräts (rtCGM) zur Blutzuckermessung angezeigt ist. Kinder und Jugendliche sowie mögliche Betreuungspersonen sollen noch vor dem Einsatz eines rtCGM eine entsprechende Schulung erhalten.

Außerdem hat der G-BA die Anforderungen an regelmäßige Kontrollen und Informationen zu Vorbeugungsmaßnahmen oder zur Vermeidung eines diabetischen Fußsyndroms, von Bluthochdruck sowie Paradontitis ergänzt.

Die neuen Anforderungen werden nach Prüfung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten im darauf folgenden Quartal in Kraft – innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die entsprechenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Am DMP Diabetes Typ 1 waren laut dem Bundesamt für Soziale Sicherung Ende vergangenen Jahres 278.438 Personen eingeschrieben.

hil

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