Anti-Doping-Gesetz soll um Kronzeugenregelung erweitert werden

Berlin – Das Anti-Doping-Gesetz soll um eine Kronzeugenregelung ergänzt werden. Damit soll Sportlern ein „sichtbarer Anreiz“ geschaffen werden, Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben. Diese Empfehlung wird im Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen gegeben. Damit solle eine effektivere Strafverfolgung ermöglicht werden. Das Bundeskabinett hat sich heute damit befasst und den Bericht verabschiedet.
Kronzeugenregelung würde Signal setzen
„Eine solche zusätzliche und spezifische Kronzeugenregelung würde ein besonderes Signal setzen und Sportlerinnen und Sportlern klarer als bisher aufzeigen, dass sie mit ihrer Aussage Vorteile im eigenen Strafverfahren erlangen können“, heißt es in dem Evaluierungsbericht, den die Bundesministerien des Innern, für Gesundheit und für Justiz gemeinsam vorlegten. Das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport war im Dezember 2015 in Kraft getreten.
Außerdem wird den Sportverbänden in dem Report empfohlen zu prüfen, inwieweit Athleten stärker über die Existenz und Funktionsweise der Hinweisgebersysteme der Nationalen Anti-Doping-Agentur und der Welt-Anti-Doping-Agentur informiert werden könnten. Zugleich wird den dafür zuständigen Bundesländern die Einrichtung von weiteren Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping angeraten. Bislang gibt es sie bereits in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Es wird darüber hinaus angeraten, die Begrenzung des Täterkreises auf Leistungssportler zu überprüfen.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften machen Strafverfolgung effektiver
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte, man wolle eine spezifische Kronzeugenregelung schaffen, um die Insider zu schützen, die mit ihrem Wissen Doping offenlegten. „Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich zu erleichtern“, so Lambrecht. Weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften könnten die Strafverfolgung effektiver machen, dazu werde ich auf die Landesjustizminister zugehen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer zeigte sich erfreut über die Empfehlung des Berichts, eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung in das Anti-Doping-Gesetz einzuführen. Durch diesen Anreiz für Sportler, ihr Wissen zu teilen, wird die Dopingbekämpfung noch schlagkräftiger, sagte er. „Die Empfehlung sollten wir nun zeitnah noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, Doping sei „nicht nur unfair“. Es gefährde auch die Gesundheit. „Deswegen war es richtig, den Missbrauch von Medikamenten im Sport gesetzlich zu erschweren. Herstellung und Besitz von Dopingmitteln sind unter Strafe gestellt worden. Das wirkt, wie diese Studie zeigt“, so Spahn.
Mit dem Anti-Doping-Gesetz wurde erstmalig eine Strafbarkeit für Leistungssportler geschaffen, die Dopingmittel oder Dopingmethoden anwenden, um sich Vorteile in einem Wettbewerb des organisierten Sports zu verschaffen. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Die gewerbsmäßige Herstellung oder der Handel mit Dopingmitteln ist ebenso wie die Abgabe an Jugendliche ein Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Der im Gesetz vorgesehene Evaluierungsbericht basiert auf den Ergebnissen einer Untersuchung der – mit Zustimmung des Bundestages – beauftragten Rechtsprofessoren Elisa Hoven (Universität Leipzig) und Michael Kubiciel (Universität Augsburg).
Die Sachverständigen haben von den Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellte Akten ausgewertet und Interviews mit Experten, etwa bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichten, den Athletenvertretungen, der Nationalen Anti Doping Agentur, dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Zollverwaltung geführt. Der Evaluierungsbericht enthält zudem eine Auswertung der vorhandenen Daten der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik.
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