Politik

Antibiotikaeinsatz in der Veterinärmedizin soll verstärkt erfasst werden

  • Montag, 20. Januar 2025
/picture alliance, maxppp, Thierry Gachon
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Berlin – Die Europäische Union (EU) will die Verbrauchsmengen von Antibiotika in der Veterinärmedizin verstärkt erfassen. Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln. Um­setzen müssen das die Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf dafür erarbei­tet.

Demnach müssen Tierärzte nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) künftig melden, wie viele Stoffe mit antibak­terieller Wirkung sie bei Enten, Gänsen, Schafen, Ziegen, Fischen der Arten Atlantischer Lachs, Regen­bogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen, Pferden sowie Kaninchen, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, eingesetzt haben. Auch für Hunde, Katzen und als Pelztiere gehaltene Füchse und Nerze soll eine Meldepflicht greifen.

Die neuen Regelungen dienten der Verbesserung der Datengrundlage, um Tendenzen festzustellen und mög­liche Risikofaktoren auszumachen, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Er solle „zur Fortent­wicklung der Maßnahmen zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen“ beitragen. „Dies ist für die Bekäm­pfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung“, betonte die Bundesregierung.

Der Nutzen der Regelungen besteht demnach unter anderem in der Gewinnung einer Datengrundlage für künf­tige gesetzgeberische Maßnahmen zur weiteren Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika sowie der Eindämm­ung von antibiotikaresistenten Erregern in der Tierhaltung.

Einwände, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 gegen den Entwurf vorgebracht hatte, wurden von der Bundesregierung abgelehnt. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Neuregelung soll spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.

may/EB

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