Antikörperpräparate gegen COVID-19 müssen bald verbraucht werden

Berlin – Ein Teil der Ende Januar vom Bund für die COVID-19-Therapie beschafften Antikörpermedikamente wird bereits in diesem Herbst ablaufen. Die Arzneimittelcharge mit dem monoklonalen Antikörper Bamlanivimab sei mit einem Verfalldatum von November 2021 gekennzeichnet, die Antikörperkombination Casirivimab/Imdevimab sei dagegen noch bis Februar 2023 haltbar, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage mit.
Bislang verlief der Einsatz der Antikörperpräparate eher schleppend. Von den für 400 Millionen Euro eingekauften 200.000 Dosen sind laut BMG bis Mitte April nur 1.300 an Krankenhausapotheken abgegeben worden. Ein neuer Verordnungsentwurf des Ministeriums, der die Vergütung regelt, könnte die Anwendung der Antikörpertherapie in Gang bringen.
Auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) stockt das BMG außerdem die Antikörpervorräte der Bundesrepublik noch einmal auf. Das Institut empfiehlt aufgrund eventueller Resistenzen neuer Virusvarianten prioritär die Anwendung einer Kombination von Antikörpern.
Bei dem Präparat von Regeneron mit den monoklonalen Antikörpern Casirivimab und Imdevimab ist dies bereits gegeben. Bamlanivimab von Lilly dagegen wurde bislang auch als Monotherapie eingesetzt. Für diesen Antikörper soll nun der Kombinationspartner Etesevimab, ebenfalls von Lilly, angeschafft werden. Laut einem Sprecher des BMG soll der neue Antikörper ab Ende April für die Kombinationstherapie mit Bamlanivimab zur Verfügung stehen.
Keiner der vier Antikörper ist bislang offiziell zugelassen. Laut der europäischen Arzneimittelbehörde EMA befinden sich alle Präparate momentan in einem Rolling Review, Zulassungsanträge seien aber noch nicht eingegangen.
Auch wenn die monoklonalen Antikörper in der EU noch nicht zugelassen seien, gebe es nach den vorliegenden Informationen Anlass zu der Annahme, dass einzelne COVID-19-infizierte Patienten mit dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs in einem frühen Stadium der Erkrankung von einer Behandlung profitierten, so das BMG. Die Medikamente würden nur nach individueller Entscheidung des behandelnden Arztes eingesetzt.
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