Politik

Antikörperpräparate gegen COVID-19 müssen bald verbraucht werden

  • Freitag, 23. April 2021
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS
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Berlin – Ein Teil der Ende Januar vom Bund für die COVID-19-Therapie beschafften Antikörpermedika­mente wird bereits in diesem Herbst ablaufen. Die Arzneimittelcharge mit dem monoklonalen Anti­körper Bamlanivimab sei mit einem Verfalldatum von November 2021 gekennzeichnet, die Antikörper­kombina­tion Casirivimab/Imdevimab sei dagegen noch bis Februar 2023 haltbar, teilte das Bundesge­sund­heits­ministerium (BMG) auf Nachfrage mit.

Bislang verlief der Einsatz der Antikörperpräparate eher schleppend. Von den für 400 Millionen Euro ein­gekauften 200.000 Dosen sind laut BMG bis Mitte April nur 1.300 an Krankenhausapotheken abgegeben worden. Ein neuer Verordnungsentwurf des Ministeriums, der die Vergütung regelt, könnte die Anwen­dung der Antikörpertherapie in Gang bringen.

Auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) stockt das BMG außerdem die Antikörpervorräte der Bun­desrepublik noch einmal auf. Das Institut empfiehlt aufgrund eventueller Resistenzen neuer Virus­varianten prioritär die Anwendung einer Kombination von Antikörpern.

Bei dem Präparat von Regeneron mit den monoklonalen Antikörpern Casirivimab und Imdevimab ist dies bereits gegeben. Bamlanivimab von Lilly dagegen wurde bislang auch als Monotherapie eingesetzt. Für diesen Antikörper soll nun der Kombinationspartner Etesevimab, ebenfalls von Lilly, angeschafft werden. Laut einem Sprecher des BMG soll der neue Antikörper ab Ende April für die Kombinationstherapie mit Bamlanivimab zur Verfügung stehen.

Keiner der vier Antikörper ist bislang offiziell zugelassen. Laut der europäischen Arzneimittelbehörde EMA befinden sich alle Präparate momentan in einem Rolling Review, Zulassungsanträge seien aber noch nicht eingegangen.

Auch wenn die monoklonalen Antikörper in der EU noch nicht zugelassen seien, gebe es nach den vorliegenden Informationen Anlass zu der Annahme, dass einzelne COVID-19-infizierte Patienten mit dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs in einem frühen Stadium der Erkrankung von einer Be­handlung profitierten, so das BMG. Die Medikamente würden nur nach individueller Entscheidung des behandelnden Arztes eingesetzt.

nec

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