Wenig Bedarf an monoklonalen COVID-19-Antikörpern in Deutschland

Berlin – Der Bund hat 20.000 Dosen der COVID-19-Antikörper Casirivimab/Imdevimab aus den in den vergangenen Monaten zentral beschafften Vorräten im Rahmen einer Hilfslieferung an Indien abgegeben. In Deutschland seien bis Ende Mai monoklonale Antikörper zur Anwendung bei rund 3.100 Patienten abgegeben worden, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes mit.
Bereits im Januar waren für rund 400 Millionen Euro 200.000 Dosen der in der EU noch nicht zugelassenen Antikörpermedikamente Bamlanivimab (Eli Lilly) und Casirivimab/Imdevimab (Regeneron/Roche) eingekauft worden.
Versorgt werden sollten damit 186.000 Patienten. Später hatte das BMG ein weiteres Antikörpermedikament (Etesevimab) beschafft, um mit Kombinationstherapien (Bamlanivimab/Etesevimab) auch gegen Resistenzen gewappnet zu sein.
Bis Mitte April waren allerdings nach Angaben des BMG nur „rund 1.300 Dosen“ der im Januar beschafften Antikörperpräparate an die Krankenhausapotheken abgegeben worden. Diese Zahl ist mittlerweile auf 3.100 Dosen angestiegen.
Eine am 22. April in Kraft getretene Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern des BMG sollte diese Zahlen steigern. „Es ist wichtig, dass Ärzte jetzt Sicherheit dafür haben und auch eine Sicherheit bei der Vergütung besteht“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Ende April auf Nachfrage. Bei einem Teil der beschafften Präparate ist das Verfallsdatum bereits im November dieses Jahres erreicht.
„Die Abgabemengen der zentral beschafften Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern sind zurzeit vermutlich vor allem wegen der rapide sinkenden Infektions- und Erkrankungszahlen gering“, kommentiert ein Sprecher des BMG auf Nachfrage.
Derzeit würden Möglichkeiten geprüft, die zentral beschafften Arzneimittel Patienten im Ausland zur Verfügung zu stellen, die von einer solchen Therapie profitieren könnten. Im Übrigen bleibe der weitere Verlauf der Pandemie abzuwarten. Das Vorhalten einer Reserve an diesen Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern als zusätzliche Therapieoption sei danach weiterhin sinnvoll.
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