Antragsverfahren für Krankenhaustransformationsfonds startet

Berlin – Die Bundesländer können ab sofort Förderanträge für Umstrukturierungen von Krankenhäusern im Sinne des Krankenhaustransformationsfonds beantragen. Das entsprechende Antragsportal beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist fertig eingerichtet, informierte heute ein Sprecher des BAS. Das Antragsverfahren läuft ausschließlich digital über ein Onlineportal.
Die Krankenhausreform sieht in den kommenden Jahren eine Neuordnung der Krankenhauslandschaft vor, darunter eine Planung nach Leistungsgruppen sowie die Einführung von Vorhaltepauschalen. Vorgesehen ist, Krankenhausstandorte zu konzentrieren und für mehr Spezialisierung zu sorgen. Gelegenheitsversorgung soll durch bundeseinheitliche Regeln künftig ausgeschlossen werden. Die Bundesländer sind unterschiedlich weit in der Umsetzung.
Um Krankenhäuser bei Umstrukturierungen im Sinne der Reform zu unterstützen, hat der Bund einen Transformationsfonds beschlossen, der von 2026 bis 2035 jährlich bis zu fünf Milliarden Euro beinhaltet. Insgesamt ist ein Fördervolumen von 50 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen jeweils hälftig von Landesmitteln und aus dem Sondervermögen Infrastruktur kommen.
Bundesländer können der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung zufolge nun erstmalig Anträge bis zum 30. September in diesem Jahr stellen, um Fördermittel ab 2026 für bestimmte Vorhaben erhalten zu können.
Dazu gehören Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, Umstrukturierung von Standorten mit dem Ziel sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bilden, Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen – einschließlich robotergestützter Telechirurgie – sowie Bildung beziehungsweise Ausbau von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen.
Darüber hinaus sollen auch regional begrenzte Krankenhausverbünde (mit mindestens zwei Krankenhäusern) gebildet, beziehungsweise fortentwickelt werden können, insbesondere durch Standortzusammenlegungen.
Zudem soll auch die Neuentstehung integrierter Notfallstrukturen gefördert werden, aber auch die Schließung von Krankenhausstandorten beziehungsweise Teilen davon in Gebieten mit einer hohen Dichte an Krankenhäusern oder Krankenhausbetten. Ein weiterer Fördertatbestand ist die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten.
Um gefördert zu werden, melden die Krankenhausträger beim zuständigen Landesgesundheitsministerium entsprechende Vorhaben an. Das Land entscheidet, für welche Vorhaben eine Förderung beantragt werden soll und stellt einen entsprechenden Antrag beim BAS. Nur die Länder können Fördermittel aus dem Transformationsfonds beantragen.
Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel
Das BAS prüft eingegangene Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds und weist die Mittel bis zu der Höhe zu, die das jeweilige Land nach dem Königsteiner Schlüssel beantragen kann. Das BAS veröffentlicht die Höhe dieser Beträge für jedes Jahr bis zum 31. März des vorhergehenden Jahres auf seiner Webseite.
Nach dem Königsteiner Schlüssel wird geregelt, wie hoch der Anteil für das Fördervolumen je Bundesland ist. Der Schlüssel richtet sich vor allem nach dem Steueraufkommen, aber auch nach der jeweiligen Bevölkerungszahl.
So erhält Nordrhein-Westfalen am meisten Geld aus dem Topf (rund 21 Prozent) und entsprechend bis zu rund 500 Millionen Euro für das Jahr 2026 (siehe Grafik). Für Bayern sind es maximal knapp 16 Prozent und damit rund 370 Millionen Euro, Baden-Württemberg erhält nach der Aufschlüsselung bis zu 13 Prozent und demnach maximal rund 310 Millionen Euro.
Am wenigsten Geld können die kleineren Bundesländer Bremen (22,6 Millionen Euro), Saarland (28,4 Millionen Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (47 Millionen Euro) beantragen. Neben landeseigenen Vorhaben gibt es zudem auch Fördermittel für länderübergreifende Vorhaben, hierfür sind knapp 125 Millionen Euro für das kommende Jahr vorgesehen. Mittel, die in einem Jahr nicht abgerufen werden, können zusätzlich im Folgejahr beantragt werden.
Frank Plate, Präsident des BAS, erklärte zum Start der Beantragung: „In den zurückliegenden Jahren konnte mein Haus mit der Errichtung und Verwaltung der Krankenhausstrukturfonds I und II sowie des Krankenhauszukunftsfonds viel Know-how aufbauen.“ Dies umfasse auch die digitale Annahme und Bearbeitung der Förderanträge. Daher zeigt sich Plate überzeugt, dass das Onlineportal den Ländern eine einfache und intuitive Antragstellung ermöglicht.
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