AOK-Bundesverband will teambasiertes Primärversorgungssystem

Berlin – Eine Kombination aus einem „teambasierten Primärversorgungssystem“ und einer Ersteinschätzung als „Steuerungselement“ schlägt der AOK-Bundesverband in einem heute vorgelegten Konzeptpapier vor. So soll ein bedarfsgerechter Zugang zur Versorgung für Patienten und zugleich mehr Effizienz im System gewährleistet werden.
„Kernelement unseres Konzepts sind Primärversorgungspraxen als ein gut erreichbarer und verlässlicher Anlaufpunkt für Patientinnen und Patienten“, erklärte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
Dort sollen Teams aus Ärzten, Pflegefachpersonen, Physician Assistants und weiteren Gesundheitsberufen eine umfassende Grundversorgung übernehmen und Patienten bei Bedarf weiter durch das System leiten. Diese Form der Primärversorgung soll als Teamleistung vergütet werden – entsprechend sei der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) weiterzuentwickeln.
„Wir brauchen eine stabile Grundversorgung, damit die Bevölkerung das Vertrauen in ihre gesundheitliche Absicherung nicht verliert“, betonte Reimann. Die teambasierte Aufstellung der bisherigen hausärztlichen Versorgung sei dafür eine wichtige Voraussetzung. In diesen Teams sei zudem auch die Integration von telemedizinischen Angeboten besser möglich als in der Einzelpraxis.
Wie der AOK-Bundesverband klarstellt, sollen sowohl Primärversorger als auch Fachärzte weiter frei gewählt werden dürfen – den Zugang zur fachärztlichen Versorgung sieht das AOK-Konzept allerdings erst nach qualifizierter Überweisung vor. Ausnahmen beim Überweisungsvorbehalt sollen für Kinder- und Jugendarztpraxen, für die Frauenheilkunde sowie für chronisch Kranke und Früherkennungsuntersuchungen gelten.
Um die fachärztliche Grundversorgung dauerhaft abzusichern, soll mit einer Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages eine „angemessene Verteilung von konservativen und operativen Leistungen“ sichergestellt werden. Selbstzahlerleistungen sollen nur noch in gesondert ausgewiesenen Sprechstunden durchgeführt werden, heißt es im Konzeptpapier.
Für den Umbau der bestehenden hausärztlichen Versorgung zu einer umfassenden Primärversorgung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Konzept zufolge Mindeststandards für einen neuen Versorgungsauftrag definieren, der dann zur Grundlage für die ambulante Bedarfsplanung wird. Freiwerdende Hausarztsitze sollen künftig „ausschließlich“ nach den neuen Anforderungen dieses Versorgungauftrags besetzt werden – für Bestandspraxen soll es Übergangsregelungen geben.
„Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in Ballungsräumen und in der Fläche müssen aber regionale Spielräume ermöglicht werden“, erläuterte Reimann. Die bestehende Verpflichtung der Krankenkassen zum Angebot einer hausarztzentrierten Versorgung (HzV) soll aufgehoben werden, auf freiwilliger Basis regional aber weiter möglich bleiben.
Als weiteren wichtigen Baustein sieht die AOK neben den Primärversorgern auch die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) angesiedelten Leitstellen. Flankierend zur Primärversorgung sollen sie die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und Patienten ebenfalls in die passende Versorgung vermitteln.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: