AOK für Reform der Vergabepraxis bei Antibiotikaausschreibungen

Stuttgart – Um Versorgungssicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten, hatte die AOK-Gemeinschaft im vergangenen Herbst erstmals fünf Antibiotikawirkstoffe gesondert ausgeschrieben. Nicht nur der Preis sollte eine Rolle spielen, sondern auch die Lieferkette sowie der Umwelt- und Arbeitsschutz.
Dagegen hatten mehrere Hersteller vor der Vergabekammer des Bundes Recht erfolgreich protestiert, so dass die AOK nur zwei der fünf ausgeschriebenen Antibiotikawirkstoffen den vollständigen Zuschlag erteilen konnte. Jetzt will die Kasse in den noch laufenden Verfahren in die nächste Instanz gehen.
„Es ist nicht akzeptabel, dass Hersteller Ausschreibungskriterien angreifen, die die Pharmalobby und Politiker mehrerer Parteien seit langer Zeit selbst gefordert hatten“, betonte Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK-Baden-Württemberg und Federführer der AOK-Gemeinschaft für die bundesweiten Generikaverträge. Er forderte den Gesetzgeber auf, die entsprechende Vergabepraxis zu reformieren.
„Versorgungssicherheit und Umweltschutz dürfen nicht auf der Strecke bleiben, die Politik darf sich nicht von Lippenbekenntnissen steuern lassen, mit denen die Industrie ihre rein finanziellen Interessen kaschiert“, mahnte der AOK-Sprecher.
Zu der Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen gehört aus Sicht der AOK neben den Kriterien Versorgungssicherheit und Umweltschutz auch eine erweiterte Lagerhaltung bei Herstellern und Großhandel.
„Wir fordern die Vorhaltung eines Quartalsbedarfs wichtiger Arzneimittel, um produktionsbedingten Verzögerungen, Unfällen in Produktionsstätten oder möglichen Exportstopps entgegenzuwirken“, so Bauernfeind.
Zudem müssten für alle Wirkstoffe auf europäischer Ebene staatliche Mindestreserven vorgehalten und ein harmonisiertes Lieferengpassregister angelegt werden. Dies solle dazu beitragen, die Unabhängigkeit Europas in der Arzneimittelversorgung zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund begrüßte die AOK den Referentenentwurf zum geplanten Lieferkettengesetz, das Unternehmen in Sachen Arbeits- und Umweltschutz in die Pflicht nehmen soll.
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