AOK legt Reformvorschläge für Krankenhausbereich vor

Berlin – Ausgangspunkt einer möglichen Vorhaltefinanzierung im stationären Bereich muss eine reformierte Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen sein. Dies fordert der AOK-Bundesverband in einem heute vorgelegten Positionspapier.
„Die Reform der Krankenhausplanung und die Neujustierung der Vorhaltefinanzierung müssen Hand in Hand gehen“, betonte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann.
Dies soll laut AOK-Konzept zum einen durch die Ausgliederung eines relevanten Volumens aus den diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) erreicht werden, das dann fallunabhängig in Form von Vorhaltepauschalen ausgezahlt würde. Zum anderen soll die Vorhaltekostenfinanzierung an eine reformierte leistungsgruppenorientierte Krankenhausplanung geknüpft werden.
Dazu schlägt die AOK-Gemeinschaft zunächst eine Reihe von Festlegungen durch die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Der G-BA soll demnach eine bundeseinheitliche Planungssystematik auf Basis von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen sowie einen Populationsbezug und Strukturanforderungen im Sinne von Mindestkriterien für die Krankenhäuser definieren.
Die finanziellen Mittel für die Vorhaltekostenfinanzierung sollen aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert werden, wobei der Gesetzgeber den erforderlichen gesetzlichen Rahmen sowie den pauschal aus den DRG auszugliedernden Anteil festlegen soll.
Die Bundesländer sollen dann künftig Versorgungsaufträge – welche die G-BA-Vorgaben berücksichtigen – an die Krankenhäuser zuweisen, die an Vorhaltepauschalen gekoppelt sind. Die Krankenhäuser sollen die ihnen zustehende Vorhaltepauschale dann direkt bei einem Sonderfonds abrufen können, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtet wird.
„Diese Vorhaltepauschalen sollen an konkrete Anforderungen in Bezug auf die personelle und technische Ausstattung eines Krankenhauses geknüpft werden“, erklärte Reimann. „So können wir mit den Vorhaltepauschalen echte Impulse für eine Modernisierung der Krankenhauslandschaft setzen.“
Zugleich werde die Vergütung pro Fall reduziert. „Das vermindert Anreize zur Durchführung von medizinisch nicht notwendigen Operationen aus rein ökonomischen Gründen, die im aktuellen System ein großes Problem darstellen“, so Reimann.
Mit diesem Modell könne man eine weitere Verkomplizierung der Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen verhindern, betonte die AOK-Vorständin, da die Vorhaltefinanzierung künftig nicht Gegenstand der Budgetverhandlungen zwischen Kassen und Krankenhäusern vor Ort sei.
Diese Vorschläge habe man an die im Mai 2022 berufene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung übermittelt. „Damit wollen wir einen konstruktiven Beitrag zum Gelingen der Krankenhausreform leisten“, sagte Reimann. Laut Koalitionsvertrag soll das bisherige System der Krankenhausfinanzierung um erlösunabhängige Vorhaltepauschalen ergänzt werden.
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