Vermischtes

Ruf nach Implementierung von Vorhaltekosten im DRG-System

  • Freitag, 28. Oktober 2022
/sudok1, stock.adobe.com
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Berlin – Für die als bedarfsnotwendig festgelegten Krankenhäuser sollte das System der diagnose­bezogenen Fallpauschalen (DRG) um Vorhaltekomponenten weiterentwickelt werden. Dafür plädierte Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), gestern im Rahmen eines Exper­tenpanels.

Zwar funktioniere das DRG-System im stationären Bereich insofern, dass es die notwendige Transparenz her­stelle und zu Kostenbewusstsein geführt habe. An seine Grenzen stoße das System aber, so Radbruch, wenn in bedarfsnotwendigen Kliniken die Fallzahlen nicht ausreichten, um die durch Qualitäts-und Strukturvorgaben entstehenden Grundkosten zu finanzieren.

Das Gleiche gelte für die Vorhaltung von Strukturen, die zwar nicht dauerhaft und regelmäßig genutzt wür­den, aber dennoch „24/7“ vorgehalten werden müssten. Dabei gehe es nach Ausgliederung der Pflegekosten aus den DRG hauptsächlich um die Kosten für das ärztliche und nichtärztliche Personal, betonte der DEKV-Vorsitzende.

Deshalb müssten bedarfsnotwendigen Krankenhäusern Vorhaltekosten unabhängig vom Leistungsvolumen bis zur Deckung der Grenzkosten garantiert werden. Da eine pauschale Vorhaltekostenfinanzierung den Wett­bewerb um Qualität und Versorgungsinnovationen allerdings zu bremsen drohe, solle dies nicht für Gebiete mit mehreren Anbietern gelten.

Konzepte, wie innerhalb der derzeitigen Krankenhausfinanzierung Vorhaltekosten berücksichtigt werden könnten, legten bereits mehrere gesundheitspolitische Akteure vor – neben Kassen(-verbänden) beispiels­weise auch der Marburger Bund (MB). Auch der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Einführung von „erlös­unabhängigen Vorhaltepauschalen“ vor.

Radbruch wies außerdem darauf hin, dass die Krankenhäuser in Deutschland Unterschiede bei den Personal­kosten, den Vorhaltekosten oder den Eigeninvestitionen aufweisen würden. So erhielten beispielsweise kommunale Krankenhäuser und Universitätskliniken in einigen Regionen Zuschüsse zu Investitionen und Defizitausgleiche durch ihre Eigentümer. Kirchliche Krankenhausunternehmen müssten dagegen die Inves­titionen selbst verdienen.

Im Sinne eines fairen Wettbewerbs solle daher das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) be­auftragt werden, die unterschiedlichen Kostenstrukturen der privaten, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Krankenhäuser sowie der unterschiedlichen Versorgungsstufen auf Grundlage einer breiten Datenbasis in regelmäßigen Abständen zu analysieren.

aha

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