Apotheken sollen Authentifizierung für GesundheitsID übernehmen

Berlin – Versicherte sollen sich zum Erhalt ihrer GesundheitsID für ihre elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 auch in Apotheken authentifizieren lassen können. Wann genau das sogenannte Apotheken-Ident-Verfahren zur Verfügung steht, ist jedoch noch nicht sicher.
„Der genaue Zeitplan wird gerade intensiv geprüft“, erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes. Auch zur Festlegung der Vergütung der Apotheken fänden zurzeit intensive Gespräche statt.
Über das Verfahren – das ähnlich wie Post-Ident in Filialen der Deutschen Post funktioniert – sollen sich Versicherte sicher identifizieren und mit einer GesundheitsID oder einer PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausstatten lassen können.
Insbesondere die GesundheitsID soll in Zukunft eine größere Rolle bei der Nutzung von Anwendungen wie der ePA oder der E-Rezept-App der Gematik spielen. Bisher können Versicherte diese in den Geschäftsstellen ihrer Krankenkassen oder bei kommerziellen Anbietern wie der Deutschen Post erhalten.
Bereits das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sah Ende 2022 vor, die Apotheken in das Authentifizierungsverfahren für den Zugang zu Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) einzubeziehen. Das BMG wurde darin ermächtigt, das Nähere zur Durchführung des Verfahrens und der Vergütung der Apotheken dafür via Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats zu regeln.
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