Politik

Apotheker können ungenutzten Influenzaimpfstoff zurückgeben

  • Mittwoch, 25. August 2021
/dpa
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Berlin – Apotheken sollen die Möglichkeit erhalten, sich die Kosten für nicht abgegebene saisonale Grippeimpfstoffe für die Influenzasaison 2020/2021 erstatten zu lassen. Das geht aus dem Entwurf für eine Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) her­vor.

Das Papier, das sich zurzeit im Stellungnahmeverfahren bei den Verbänden befindet, liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Demnach sollen für Rückgaben des Impfstoffs einmalig bis zu 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, wie das Ministerium schreibt. Als Grund für den Schritt gibt das BMG Auslieferungsprobleme an.

Um eine Überlastung der Krankenhäuser und der Arztpraxen durch Grippefälle zu verhindern, habe man für die Grippesaison 2020/2021 Impfstoffdosen beschafft und zusätzlich zu den bereits von Apotheken bestellten Dosen in den regulären Vertriebsweg gegeben, schreibt das Ministerium. Dadurch habe man die Impfquote gegen die saisonale Grippe deutlich erhöhen können.

Die zeitlich gestreckte Auslieferung der Grippeimpfstoffe, Doppelbestellungen von Ärzten sowie nicht wahrgenommene Impftermine hätten jedoch zugleich dazu geführt, dass nicht alle an Apotheken gelie­ferte Impfstoffdosen zur Verimpfung an Arztpraxen abgeben werden konnten.

In Folge seien Apotheken auf dem Impfstoff sitzen geblieben. Weil die jeweiligen Verfalldaten der be­zogenen Impfstoffe bereits überschritten seien oder eine Verim­pfung in der Grippesaison 2021/2022 aufgrund der für jede Grippesaison erforderlichen Stammanpass­ung des Impfstoffes nicht in Betracht komme, regele man nun die Rückgabe der Vakzine.

Die Apotheker begrüßten die Regelung in einer ersten Stellungnahme. Mit der Verordnung setze die Politik „das richtige Signal“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) Thomas Dittrich. Denn auch in der kommenden Grippesaison 2021/2022 würden Impfungen im Umfeld der Coronapandemie wichtiger denn je sein.

Der Deutsche Apothekerverband hatte sich schon seit langem dafür eingesetzt, dass die bestellten, aber ungenutzten Impfdosen aus der Grippesaison 2020/2021 den Apotheken zurückerstattet werden.

Aus der Ärzteschaft gibt es kritische Töne. „Grippeimpfstoff bestellt und nicht verimpft?“, twittert die Kassenärztliche Vereini­gung Rheinland-Pfalz heute. Das käme Ärzte teuer zu stehen, die Krankenkassen würden da „keine Kompromisse“ kennen. „@jensspahn will Apotheken jetzt nicht abgerufenen Impfstoff erstatten“, schreibt sie weiter. Ärztinnen und Ärzte blieben die Dummen. „Sie zahlen aus eigener Tasche!“

may/bee

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