Außerklinische Intensivpflege jetzt Thema im G-BA

Berlin – Damit Patienten, die auf eine außerklinische Intensivpflege angewiesen sind, künftig besser versorgt werden, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die entsprechenden Rahmenbedingungen definieren. Diesen Arbeitsauftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) hat der G-BA gestern aufgegriffen und das Beratungsverfahren eingeleitet.
Die neuen Vorgaben zur ärztlichen Verordnung von außerklinischer Intensivpflege sollen helfen, Fehlanreize in der Versorgung zu beseitigen und die individuelle bedarfsgerechte Versorgung der Betroffenen zu stärken.
„Der G-BA hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, den äußerst komplexen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege zu konkretisieren und im Sinne der Pflegebedürftigen auszugestalten“, erklärte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.
Um Betroffenen eine Pflegesituation zu bieten, die möglichst viel Selbstbestimmung eröffne und zugleich eine gute Versorgung biete, werde es qualitätssichernde Anforderungen geben. Diese sollen sich insbesondere auf die Zusammenarbeit der Leistungserbringer beziehen, auf die besondere Qualifikation der verordnenden Ärzte sowie auf die Aufgabe, das patientenindividuelle Therapieziel festzustellen.
Teil des neuen Leistungsanspruchs wird es beispielsweise auch sein, dass bei den künstlich beatmeten Patienten zukünftig mit jeder Verordnung geprüft wird, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist oder nicht, um bestehende Potenziale besser zu erkennen und auf die Entwöhnung gezielter hinzuwirken.
Die Umsetzungsfrist für den G-BA sei mit zwölf Monaten sehr knapp bemessen, so Lelgemann, darauf habe man auch im Gesetzgebungsverfahren eindringlich hingewiesen. Umso wichtiger sei es jetzt, dass die Träger- und Patientenorganisationen des G-BA zügig beraten.
„Vorfestlegungen gibt es nicht, auch wenn es in der Öffentlichkeit immer wieder anderslautende Befürchtungen gab. Sobald in den Gremien des G-BA ein weitgehend konsentierter Regelungsentwurf vorliegt, werden wir eine breite Fachöffentlichkeit auffordern, sich in einem strukturierten Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Details zu äußern“, betonte Lelgemann.
Die Neuregelungen zur außerklinische Intensivpflege sind bei der Opposition und Betroffenen bis zum Schluss auf heftige Kritik gestoßen. Sie befürchten, dass ihr Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt werden könnte. Der Gesetzentwurf war mehrfach überarbeitet worden.
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