Politik

Baden-Württemberg macht Weiterbildungsförderung für Kinder- und Jugendmedizin zum Thema

  • Freitag, 11. April 2025
Ärzte gehen von einem erhöhten Beratungsbedarf aus. /unai, stock.adobe.com
Ärzte gehen von einem erhöhten Beratungsbedarf aus. /unai, stock.adobe.com

Berlin – Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin sollten künftig nicht mehr kontingentiert werden. Das sieht ein Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg vor, der heute im Bundesrat vorgelegt worden ist.

Aktuell stünden bundesweit für die kinder- und jugendmedizinische Weiterbildung nur 250 Stellen zur Verfügung, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). In der allgemeinmedizinischen Weiterbildung seien es 2.000. Die bestehende Deckelung in der Kinder- und Jugendmedizin müsse entfallen.

Lucha verwies darauf, dass die „kinderärztliche Versorgungslage immer angespannter“ werde. Mehr als ein Drittel der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte würde in den nächsten fünf bis zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Dieses „besorgniserregende Bild“ zeichne sich nicht nur in ländlichen Regionen, sondern auch in den größeren Städten ab, so Lucha.

Der Sicherstellungsauftrag liege zwar bei der ärztlichen Selbstverwaltung, aber man müsse auf politischer Ebene handeln. Er stellte auch klar, dass das Thema nicht neu sei und schon länger auf dem Tisch liege. So habe die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) bereits im Jahr 2023 die Bundesregierung aufgefordert, die kinder- und jugendärztliche Facharztweiterbildung von ihrem Kontingent zu befreien.

„Diese Deckelung verhindert, dass wir mehr Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte zur Verfügung haben und das muss sich ändern“, sagte Lucha heute. In Richtung von Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte er, dieser habe den GMK-Beschluss „ignoriert und nichts getan“. Die neue Regierung müsse nun handeln, bevor es zu spät sei.

„Das Argument, die Lage in der kinder- und jugendärztlichen Versorgung sei nicht mit der Lage in der hausärztlichen Versorgung vergleichbar, können wir nicht gelten lassen“, monierte Lucha. Er habe im Koalitionsvertrag von Union und SPD gelesen, dass die Kinder- und Jugendmedizin gestärkt werden solle.

Man leiste dazu nun einen praktischen Beitrag. Es gehe darum, die Weiterbildungsförderung für die Kinder- und Jugendmedizin zu entkontingentieren. Dazu solle sie der Weiterbildungsförderung in der Allgemeinmedizin gleichgestellt werden.

Konkret heißt es im Entschließungsantrag, der Bundesrat „ist der Auffassung, dass die Förderung der ambulanten Weiterbildungsstellen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin nicht in Konkurrenz zur sonstigen fachärztlichen Versorgung stehen darf und künftig ebenso wie die allgemeinmedizinische Weiterbildung keiner mengenmäßigen Deckelung mehr unterliegen soll“.

Eine Abstimmung in der Länderkammer ist heute nicht erfolgt. Die Eingabe wurde zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

may

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