Bauchaortenaneurysma-OP: Fachweiterbildungsquote Intensivpflege reduziert

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Strukturvorgaben für Bauchaortenaneurysma-Operationen geändert. Demnach gelten für Krankenhäuser, die Bauchaortenaneurysmen operieren wollen, ab dem 1. Januar veränderte Personalanforderungen für Pflegekräfte auf der Intensivstation.
Laut G-BA müssen dann nur noch 30 Prozent der Pflegekräfte – bezogen auf das errechnete Vollzeitstellen-Äquivalent der Station – mindestens aber eine Person eine Fachweiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ vorweisen. Bislang galt eine Intensivpflegequote von 50 Prozent, ebenfalls bezogen auf das stationsbezogene Vollzeitstellen-Äquivalent.
Mit seinem Beschluss folgt G-BA den Empfehlungen von Fachleuten im Hinblick auf eine veränderte Versorgungslage – mittlerweile werde ein Großteil der vorsorglichen Bauchaortenaneurysma-Operationen minimalinvasiv mit einem Aortenstentgraft durchgeführt. Dadurch sei das Risiko des Eingriffs und der Bedarf an postoperativer intensivmedizinischer Überwachung und Intensivbehandlung gesunken.
Dem Beschluss zufolge werden nur Pflegefachweiterbildungen auf die Quote der Station angerechnet, die entsprechend der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998, der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie“ vom 20. September 2011 oder einer gleichwertigen landesrechtlichen Regelung durchgeführt wurden.
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