Politik

Bauch­aortenaneurysma-OP: Fachweiter­bildungsquote Intensivpflege reduziert

  • Montag, 23. Dezember 2024
/SciePro, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Strukturvorgaben für Bauchaortenaneurysma-Ope­rationen geändert. Demnach gelten für Krankenhäuser, die Bauchaortenaneurysmen operieren wollen, ab dem 1. Januar veränderte Personalanforderungen für Pflegekräfte auf der Intensivstation.

Laut G-BA müssen dann nur noch 30 Prozent der Pflegekräfte – bezogen auf das errechnete Vollzeitstellen-Äquivalent der Station – mindestens aber eine Person eine Fachweiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ vorweisen. Bislang galt eine Intensivpflegequote von 50 Prozent, ebenfalls bezogen auf das stationsbezogene Vollzeitstellen-Äquivalent.

Mit seinem Beschluss folgt G-BA den Empfehlungen von Fachleuten im Hinblick auf eine veränderte Versor­gungs­lage – mittlerweile werde ein Großteil der vorsorglichen Bauchaortenaneurysma-Operationen minimal­invasiv mit einem Aortenstentgraft durchgeführt. Dadurch sei das Risiko des Eingriffs und der Bedarf an post­operativer intensivmedizinischer Überwachung und Intensivbehandlung gesunken.

Dem Beschluss zufolge werden nur Pflegefachweiterbildungen auf die Quote der Station angerechnet, die entsprechend der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998, der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychia­trie“ vom 20. September 2011 oder einer gleichwertigen landesrechtlichen Regelung durchgeführt wurden.

hil/sb

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