Politik

Bayerisches Kabinett verschärft SARS-CoV-2­-Verordnung

  • Dienstag, 22. September 2020
/picture alliance, dpa, Peter Kneffel
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München – Die Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens sowie ein flächendeckendes Schul- und Kitaangebot haben in der Coronakrise „höchste Priorität“. Dies betonte heute Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Freizeitverhalten laufe hingegen nicht unter der höchsten Prioritätsstufe.

In besonders von der Coronapandemie betroffenen Kommunen soll deshalb künftig nicht nur eine Maskenpflicht auf stark besuchten öffentlichen Plätzen gelten, sondern auch ein Alkoholverbot. Das hat das Kabinett heute als Reaktion auf die im Freistaat Bayern teils wieder stark steigenden SARS-CoV-2-Infektionszahlen beschlossen.

Zudem soll die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab morgen um weitere Regelmaßnahmen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bei Über­schreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 ergänzt werden.

Soll der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen oder privat genutzten Grundstücken auf maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen beschränkt werden. Auch eine Untersagung der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr („Sperrstunde“) kann verhängt werden.

Und: Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht bei Reisen mit einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden soll nicht mehr gelten, wenn die Reise dem Besuch einer kulturellen Veranstaltung, eines Sportereignisses oder einer sonstigen Freizeitveran­staltung dient.

Diese Steuerungsmechanismen würden eine lokale und kontrollierte Schwerpunkt­setzung ermöglichen, so Söder. Neben der Strategie sei aber auch wichtig, dass die Menschen vernünftig und rücksichtsvoll miteinander umgingen. „Mehr Maske, weniger Alkohol“ – so der Appell.

Vor dem Hintergrund des Schul- und Kitastarts 2020/2021 im Regelbetrieb und zur Flankierung der entsprechenden Hygienekonzepte beschloss der Ministerrat zudem ein Förderprogramm in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

Damit sollen die Träger von Schulen und Kitas bei der Umsetzung technischer Maßnah­men zum infektionsschutzgerechten Lüften, zur Ertüchtigung oder Neuinstallation raumlufttechnischer Anlagen unterstützt sowie geeignete CO2-Messgeräte für den Einsatz an Schulen und Kitas angekauft werden.

aha

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