Politik

Bayern: Coronatestpflicht für Reisende aus Risikogebieten

  • Mittwoch, 23. Dezember 2020
/picture alliance, Andreas Arnold
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München – Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten unterliegen ab heute in Bayern einer Coronatest­pflicht. Spätestens 72 Stunden nach der Einreise muss beim zuständigen Gesundheitsamt ein Testergeb­nis vorlegen, dies hat gestern das bayerische Kabinett in München beschlossen.

Die Urlaubs- und Familienrückkehrer können auch Coronatests vorlegen, die im Ausland vorgenommen wurden. Der Test darf allerdings maximal 48 Stunden alt sein. Verstöße gegen die Testpflicht sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Dies kann nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bis zu 25.000 Euro betragen.

„Der Urlaub darf nicht zum Risiko werden. Die Sicherheit steht an erster Stelle. Dazu führt Bayern eine Testpflicht für Reiserückkehrer ein“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) laut Mitteilung. Sö­der hat sich wegen eines nachgewiesenen Coronafalls in seinem Kabinett selbst isoliert. Er bleibe im Home­office, hieß es. „Reisen in Risikogebiete sollten am besten überhaupt nicht stattfinden. So bleiben alle besser geschützt“, betonte er.

Nach einem Beschluss von Bund und Ländern gab es bisher keinen Automatismus für einen Coronatest nach einer Einreise in die Bundesrepublik aus einem Risikogebiet. Das zuständige Gesundheitsamt konnte Rückkehrer aber innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dazu auffordern, ein negatives Test­ergebnis vorzulegen, oder, wenn Sie über ein solches Ergebnis nicht verfügten, einen Test zu machen.

In der Praxis bedeutet die Neuregelung, dass jeder, der aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bay­ern einreist, nun entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen muss. Dazu stehen Testzentren an den Flughäfen oder die kommunalen Zentren bereit.

Inlandsreisende – auch aus Hotspots – fallen nicht unter die Regelung. „Personen, die der Testpflicht unterliegen, sollten sich frühzeitig um einen Termin bemühen“, hieß es aus der Staatskanzlei. An den Autobahnen sollen zudem neue Hinweisschilder an die Verpflichtung erinnern.

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem strengere Kontrollen im Grenzbereich und an Grenzübergängen der Hauptreiserouten – sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg – vor. Dies gelte besonders für direkte und indirekte Einreisen aus Großbritannien und Südafrika. Wegen einer neuen mutierten Variante des Coronavirus hat die Bundesregierung den Reiseverkehr aus Großbritannien und Südafrika derzeit aber ohnehin weitgehend verboten.

Darüber hinaus gilt für Einreisende aus Risikogebieten weiterhin eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine geeignete Unterkunft be­geben und sich dort für zehn Tage isolieren. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden.

Bestehende Ausnahmeregeln – etwa für Berufspendler, bleiben nach Angaben der Staatskanzlei weiter bestehen. Unabhängig davon sind alle, also auch ausländische Pflegekräfte verpflichtet, sich zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen zu lassen.

Auf dem europäischen Festland gibt es aktuell nur noch in Frankreich (Bretagne), Griechenland, Estland, Finnland, Norwegen und Österreich (zwei Gemeinden an der deutschen Grenze) Regionen, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind. Hinzu kommen Regionen in Irland sowie das portugiesische Madeira, das französische Korsika, ein Großteil der griechischen Inseln, die britische Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey sowie die dänischen Inseln Grönland und Färöer.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuin­fek­tionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet. Ganz Deutschland und die meisten anderen europäischen Länder sind demnach Risikogebiete.

dpa

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