Politik

Bayern sieht Kliniken durch Krankenhausreform gefährdet

  • Dienstag, 19. März 2024
Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern /picture alliance, Matthias Balk
Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern/picture alliance, Matthias Balk

München – Im Streit von Bund und Ländern um die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung sieht Bayern die Zukunft der Kliniken weiterhin in akuter Gefahr. Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) fordert von Lauterbach deutliche Nachbesserungen am neuen Entwurf des Bundes für die geplante Reform.

„Wichtig ist vor allem eine rasche Soforthilfe der Bundesregierung für die Kliniken, die aktuell mit immer massiveren Betriebskostendefiziten zu kämpfen haben“, sagte sie heute nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Es gehe bereits eine unkontrollierte Pleitewelle durch Deutschland.

Gerlach warf Lauterbach vor, weiterhin den direkten Dialog mit den Ländern bewusst nicht zu suchen. So sei der jüngste Referentenentwurf nur über die Medien bekannt geworden, offiziell liege er den Ländern noch immer nicht vor.

In dem Entwurf würde die Forderung Bayerns und anderer Länder nach Soforthilfen weiter ignoriert. „Für eine auskömmliche Finanzierung von Betriebskosten der Kliniken ist aber allein der Bund zuständig“, so Gerlach.

Letztlich sei der neue Entwurf trotz einiger Verbesserungen weiter vollkommen unzureichend. „Die komplexen Regelungen würden dazu führen, dass eine Reihe von Krankenhäusern ab 2027 ihr bisheriges Leistungs­port­folio nicht mehr anbieten könnte. Ob diese Leistungen dann von anderen Kliniken übernommen werden könnten, steht in den Sternen“, sagte Gerlach.

Die Reform soll eine neue Vergütungsmethode einführen. Krankenhäuser sollen dann nicht mehr aus Umsatz­gründen möglichst viele Patienten behandeln. Derzeit bekommen Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Betrag. Diese Fallpauschalen sollen gesenkt werden. Im Gegenzug soll es feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik geben.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Nach Lauterbachs Worten sollen „große Qualitätsdefizite“ durch mehr Spezialisierung vermindert werden. Die Reform werde die Kliniklandschaft deutlich verändern, sagte er Ende Januar.

Gerlach betonte, Bayern setzte sich für eine sinnvolle Krankenhausreform ein, dabei dürfe es aber keine Zerstörung gewachsener und bedarfsgerechter Krankenhausstrukturen geben. Die flächendeckende stationäre Versorgung müsse erhalten bleiben.

Der Entwurf des Bundes würde mit seinen vergütungsrechtlichen Auswirkungen die Krankenhausplanungs­kompetenz der Länder faktisch erheblich unterlaufen. Außerdem verfehle er die selbst gesteckten Reform­ziele. Die kleineren Krankenhäuser würden nicht in ihrer Existenz gesichert.

Kurskorrekturren und ein Einlenken der Länder mahnte heute hingegen der GKV-Spitzenverband an. Vorstän­din Stefanie Stoff-Ahnis betonte, die Leistungsstrukturen der Krankenhäuser müssten nach bundeseinheitli­chen Kriterien verbindlich definiert und transparent gemacht werden. Aber im Gesetzentwurf seien zunächst nur sehr grobe Leistungsgruppen beschrieben.

„Die Bundesländer haben sich jedoch bisher als die größten Verhinderer nachhaltiger Veränderungen der Ver­sorgungsstrukturen gezeigt“, sagte sie. Alle Erfahrungen der Vergangenheit ließen leider erwarten, dass damit nachhaltige Strukturveränderungen ausgebremst würden.

In dem Entwurf würden die etablierten Mechanismen der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Form der Richtlinienkompetenz des G-BA umschifft. Es zeige sich „einmal mehr, wie wichtig es wäre, die Partner der Selbstverwaltung, hier insbesondere die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband, intensiv in den Reformprozess einzubeziehen“.

dpa

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