Bayerns Krankenhäuser wollen ambulant behandeln dürfen

München – Die bayerischen Krankenhäuser wollen Nicht-Notfallpatienten künftig auch ohne Übernachtung ambulant behandeln können. Der Vorschlag ist Teil eines Katalogs der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG). Anlass des Papiers ist die finanzielle Notlage vieler Krankenhäuser.
Von Vorteil wären ambulante Behandlungen keineswegs nur für die Krankenhäuser, sondern auch für die Patienten, argumentiert BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen. „Krankenhäuser können immer mehr komplexe klinische Behandlungen ohne obligatorische Übernachtung anbieten.“ Im medizinischen Fortschritt sei es durchaus sinnvoll, die Übernachtungsdauer im Krankenhaus weiter zu reduzieren.
Viele deutsche Krankenhäuser waren schon vor der Coronapandemie in einer finanziell schwierigen Lage. Der Deutsche Städtetag schätzt, dass im vergangenen Jahr vier von fünf öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern rote Zahlen schrieben.
Eine weitere Forderung der Krankenhausgesellschaft ist ein Abrücken von der bisher weitgehend an der Zahl der Behandlungsfälle orientierten Bezahlung über die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG). Die Krankenhäuser argumentieren, dass sie unabhängig von den Pauschalen Grundbeträge für ihre grundlegenden Aufgaben bekommen sollten.
„Dafür müssen wir die Finanzierung unserer Krankenhäuser neu denken und neben einer mengenbezogenen Leistungsvergütung auch beispielsweise Vorhaltekosten für die Versorgung rund um die Uhr berücksichtigen“, sagte Engehausen dazu.
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