Beitragsbemessungsgrenzen sollen deutlich erhöht werden

Berlin – Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung dürften für das kommende Jahr deutlich steigen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen ergibt sich aus der Lohn- und Gehaltsentwicklung.
Über den Grenzwerten liegende Gehaltsbestandteile bleiben beitragsfrei. In der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2025 demnach auf 5.512 Euro monatliches Bruttogehalt. Derzeit sind es 5.175 Euro.
Die Beitragsgrenze bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt von derzeit 7.550 Euro in West- und 7.450 Euro in Ostdeutschland auf dann einheitlich 8.050 Euro. Derzeit müssen in Westdeutschland auf Monatsbruttogehälter bis 7.550 Euro Rentenbeiträge abgeführt werden. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 7.450 Euro.
Grund für den relativ hohen Anstieg der Grenzwerte sei die „sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr“, zitierte die Bild einen Sprecher des Arbeitsministeriums.
Mit dem Anstieg werde gewährleistet, „dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen“.
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen trifft in erster Linie Bezieher höherer Einkommen sowie deren Arbeitgeber. Der Effekt wird dadurch verstärkt, dass auch die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung im kommenden Jahr steigen dürften.
Der Sozialverband VdK forderte, Sozialversicherungsbeiträge auf mehr Einkünfte als bisher zu erheben. „Die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist eine faire Anpassung, geht aber noch nicht weit genug“, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Die Grenze müsse weiter hoch gesetzt werden – „noch gerechter wäre es, würden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen“.
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