Politik

Berliner Senat beschließt mehr Freiheiten für geimpfte Menschen

  • Dienstag, 13. April 2021
Zusammengeklappte Stühle eines Restaurants auf dem Gendarmenmarkt während des Lockdowns. /picture alliance, Geisler-Fotopress
Zusammengeklappte Stühle eines Restaurants auf dem Gendarmenmarkt während des Lockdowns. /picture alliance, Geisler-Fotopress

Berlin – Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen in Berlin offenbar etwas mehr Freiheiten. Sie sollen künftig wie solche mit einem negativen Coronatest behandelt werden, hieß es heute nach der Senatssitzung.

Betroffene sollen demzufolge ohne vorherigen Coronatest auch abseits des Lebensmittelhandels Ein­kaufen gehen dürfen. Sie können auch ohne Test einen Friseur oder Kosmetiksalon, ein Museum oder eine Ausstellung besuchen. Greifen soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung. Voraussichtlich tritt das Ganze am Sonntag in Kraft.

Zuletzt hatte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) öffentlich für deutlich mehr Freiheiten für geimpfte Menschen plädiert. „Es geht nicht um Privilegien, sondern um die Freiheitsrechte jedes Ein­zel­nen“, sagte sie jüngst in einem Interview mit dem Tagesspiegel. Im Senat setzten sich heute dem Ver­nehmen der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) dafür ein.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministe­rium (BMG) erklärt, „dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesent­liche Rolle mehr spielen“. Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“. Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Unabhängig davon verlängerte der Berliner Senat den Lockdown zur Eindämmung der Coronapandemie heute abermals. Bisher war die aktuelle, am 2. April in Kraft getretene Verordnung zur Pandemiebekämp­fung bis einschließlich Sonntag (18.4.) befristet. Nunmehr soll sie bis zu drei Wochen länger greifen.

Damit gelten zum Beispiel Kontaktbeschränkungen fort: Im Freien dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. Nachts ist der Aufenthalt im Freien nur allein oder zu zweit gestattet – auch hier werden Kinder nicht mitgezählt. Beim Einkaufen in Geschäften gel­ten Beschränkungen, Restaurants bleiben geschlossen, Hotelübernachtungen sind untersagt.

Allerdings dürften diese Regeln nicht mehr allzu lange gelten. Denn das Bundeskabinett beschloss heute Änderungen am Infektionsschutzgesetz mit dem Ziel, die Coronaregeln in Deutschland zu vereinheit­li­chen und eine bundesweit verbindliche Notbremse für Regionen einzuziehen, in denen die Inzidenz bei 100 Infizierten pro 100.000 binnen einer Woche oder höher liegt. In Berlin ist das derzeit der Fall.

Sollte die Notbremse in der Hauptstadt zum Tragen kommen, müssten sich die Berliner nicht nur auf die erneute Schließung vieler derzeit geöffneter Geschäfte einstellen, sondern auf nächtliche Ausgangs­sper­ren. So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht mehr erlaubt sein, es soll aber Ausnahmen geben.

dpa

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