Politik

Bestimmte Patienten mit metastasiertem Prostatakarzinom können von Olaparib profitieren

  • Dienstag, 18. April 2023
Prostatakarzinom Mikroaufnahme Vergrößerung 160:1. /picture-alliance, OKAPIA KG_ Germany, Dr. Gary Gaugler
Prostatakarzinom Mikroaufnahme Vergrößerung 160:1. /picture-alliance, OKAPIA KG_ Germany, Dr. Gary Gaugler

Köln – Nicht vorbehandelte Patienten mit einem metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinom (mCRPC), die jünger sind als 65 Jahre, können von einer Behandlung mit dem PARP-Inhibitor Olaparib profitie­ren. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einer frühen Nutzenbewertung. Für vorbehandelte Patienten ist ein Zusatznutzen dem Institut zufolge mangels Daten nicht belegt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte als Auftraggeber der Nutzenbewertung zwischen zwei Grupp­en von Patienten unterschieden: Für Erwachsene mit unvorbehandeltem mCRPC besteht die zweckmäßige Ver­gleichstherapie in einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe.

Bei Erwachsenen mit vorbehandeltem mCRPC sollte die Behandlung mit Olaparib mit einer patientenindividu­ellen Therapie unter Berücksichtigung der Vortherapie und des BRCA1/2-Mutationsstatus verglichen werden.

Für nicht Vorbehandelte kommt es bei den Endpunkten Gesamtüberleben und symptomatische skelettbezoge­ne Ereignisse auf das Alter an: Für unter 65-Jährige zeigt sich ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Olaparib beim Gesamtüberleben. Für ältere Patienten gibt es keinen Überlebensvorteil, aber einen Anhalts­punkt für einen geringen Zusatznutzen bei symptomatischen skelettalen Ereignissen.

Unabhängig von Alter und Art der Metastasen traten jedoch unter Olaparib schwerwiegende uner­wünsch­te Ereignisse, Therapieabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse und insbesondere schwere Lungen­embolien und Blutbildveränderungen auf.

„Insgesamt ergibt sich für Patienten unter 65 Jahren ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen, für älte­re Patienten dagegen ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen der Behandlung mit Olaparib gegen­über der zweckmäßigen Vergleichstherapie“, lautet das IQWiG-Fazit.

Die in die Studie eingeschlossenen Patienten hatten noch keine Vorbehandlung für das metastasierte Krank­heitsstadium erhalten, sodass laut IQWiG keine Aussagen zu vorbehandelten Patienten möglich sind. Da­mit ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.

hil

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