Politik

Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors ab Juli Kassenleistung

  • Dienstag, 29. Juni 2021
/TwilightArtPictures, stock.adobe.com
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Berlin – Rhesus-negative Schwangere können den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes ab Juli als Kassenleistung bestimmen lassen. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) tritt im Juli in Kraft.

„Gemeinsam haben wir die ambulante medizinische Versorgung von Schwan­geren verbessert mit einer Leistung, die nicht nur den Frauen mehr Sicherheit gibt“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Sie helfe letztlich auch dem ungeborenen Kind. Es handele sich also um einen für alle Seiten nutzbring­enden Gentest.

Ist das ungeborene Kind einer Rhesus-negativen Mutter selbst Rhesus-positiv, kann es aufgrund einer Antikörperbildung bei der Mutter zu schwerwiegenden Schädigungen des Fötus während der Schwan­ger­schaft sowie bei einer erneuten Schwangerschaft kommen.

Bislang haben Ärzte den Rhesusfaktor der werdenden Mutter routinemäßig bestimmt. Rhesus-negativen Schwangeren haben sie in diesem Rahmen eine Anti-D-Prophylaxe in Form einer Spritze angeboten, da der Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes unbekannt war und erst nach der Geburt bestimmt werden konnte.

Deshalb habe etliche Schwangere die Anti-D-Prophylaxe erhalten, obwohl sie diese eigentlich nicht be­nötigten – nämlich dann, wenn auch das ungeborene Kind einer Rhesus-negativen Mutter Rhesus-nega­tiv war.

Künftig kann ein einfacher Bluttest der Mutter auf Kosten der Krankenversicherung den Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes feststellen und damit Klarheit schaffen, ob die Anti-D-Prophylaxe nötig ist.

„Ein wichtiger Vorteil des Gentests besteht darin, dass künftig nur noch jene Rhesus-negativen Schwan­geren die Anti-D-Prophylaxe erhalten, bei denen dank des Tests klar ist, dass sie ein Rhesus-positives Kind erwarten. So können unnötige Medikamentengaben vermieden werden“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

hil

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