Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors wird Kassenleistung

Berlin – Die vorgeburtliche Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren wird Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Nun hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) anzupassen.
Der nicht invasive Pränataltest zur vorgeburtlichen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren wurde im August in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Dadurch soll künftig jeder Rhesus-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors angeboten werden.
Dies ermöglicht Schwangeren mit einem Rhesus-positiven Feten eine gezielte Anti-D-Prophylaxe. Zugleich kann so die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, vermieden werden.
Der Beschluss des G-BA ist am 24. November in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun sechs Monate Zeit, die Vergütung festzulegen. Erst danach haben gesetzlich versicherte Schwangere Anspruch auf die Untersuchung.
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