Politik

Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors wird Kassenleistung

  • Freitag, 11. Dezember 2020
/picture alliance, Sascha Steinach
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Berlin – Die vorgeburtliche Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren wird Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Nun hat der Bewertungs­ausschuss sechs Monate Zeit, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) anzupassen.

Der nicht invasive Pränataltest zur vorgeburtlichen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren wurde im August in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Dadurch soll künftig jeder Rhesus-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors angeboten werden.

Dies ermöglicht Schwangeren mit einem Rhesus-positiven Feten eine gezielte Anti-D-Prophylaxe. Zu­gleich kann so die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, vermieden werden.

Der Beschluss des G-BA ist am 24. November in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun sechs Monate Zeit, die Vergütung festzulegen. Erst danach haben gesetzlich versicherte Schwangere Anspruch auf die Untersuchung.

hil/sb

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