Biomarkertest bei Brustkrebs: G-BA überprüft neue Studienlage

Berlin – Mit Biomarkertests lässt sich das individuelle Rückfallrisiko bei einer Brustkrebserkrankung bestimmen. Ob das auch bei Betroffenen mit primärem Brustkrebs gilt, bei denen zudem einer bis drei Lymphknoten befallen sind, will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun überprüfen. Falls Nutzen der Tests in diesen Fällen belegt sei, könnten sie eine ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Biomarkertests untersuchen laut G-BA, ob die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen – und damit das Risiko für ein Wiederkehren des Tumors nach der operativen Entfernung – niedrig oder hoch ist.
Sie werden vor allem dann eingesetzt, wenn anhand der Tumoreigenschaften und mittels klinischer Faktoren das individuelle Rückfallrisiko nicht sicher bestimmt werden kann. Je niedriger das Rückfallrisiko, desto empfehlenswerter ist ein Verzicht auf eine zusätzliche Chemotherapie, da davon auszugehen ist, dass die Nachteile einer Chemotherapie die Vorteile überwiegen werden.
„In den bisherigen Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Einsatz von Biomarkertests bei Brustkrebs gab es leider keine aussagekräftigen Hinweise für den Fall, dass bei einer Frau auch Lymphknoten befallen sind“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses:. Das habe sich nun geändert: Anders als noch vor drei Jahren gebe es jetzt diese Hinweise.
„Wir wollen im Interesse der Frauen nun schnellstmöglich Klarheit, ob die neue Studienlage bereits tragfähig ist und die Tests auch bei bis zu drei befallenen Lymphknoten die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie unterstützen können.“
Deshalb hat der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Recherche und Bewertung der aktuellen Studienlage beauftragt. Auf Basis dieser Ergebnisse will der Ausschuss anschließend beraten, ob Biomarkertests bei weiteren Fallkonstellationen Kassenleistung werden sollen.
Bisher sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung laut G-BA vier einzusetzende Biomarkertests enthalten. Sie können derzeit in der ambulanten Versorgung bei Patientinnen eingesetzt werden, deren Brustkrebs bestimmte Eigenschaften aufweist: Empfindlichkeit für Hormone wie Östrogen und Progesteron und keinen nachgewiesenen Wachstumsrezeptor. Zudem dürfen bei der Frau noch keine Lymphknoten befallen sein.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: