Politik

Brandenburg drängt auf Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser

  • Freitag, 11. April 2025
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) /picture alliance, Bernd von Jutrczenka
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) /picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Brandenburg hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, in dem das Land einen Inflationsausgleich für die Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 fordert sowie zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes bis zum Greifen der Krankenhausreform.

„Wir stehen an einem entscheidenden Punkt für die Zukunft unserer Krankenhausversorgung. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser spitzt sich dramatisch zu“, sagte die brandenburgische Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) heute im Bundesrat. „Viele Häuser stehen heute nicht am Beginn eines Strukturwandels, sondern am Rand der Zahlungsunfähigkeit.“

Die mit der Krankenhausreform des Bundes beabsichtigte Transformation der Krankenhauslandschaft brauche eine Brücke, um die Reform selbst nicht zu gefährden. „Und diese Brücke muss jetzt gebaut werden“, meinte Müller.

Der Entschließungsantrag wurde an die Ausschüsse überwiesen, die ihn nun beraten werden. Federführend zuständig ist der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, beratend unterstützen der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Finanzausschuss.

Unterfinanzierung trifft auch bedarfsnotwendige Häuser

Mit der Krankenhausreform will der Bund die Krankenhausstrukturen am künftigen Bedarf und an der Qualität ausrichten. Krankenhäuser, die nicht bedarfsnotwendige Leistungen erbringen beziehungsweise Qualitätsvorgaben für diese Leistungen nicht erfüllen können, sollen die entsprechenden Leistungen nicht mehr erbringen dürfen.

Die scheidende Bundesregierung hatte die Zahlung von Übergangsgeldern für die Krankenhäuser stets mit dem Argument abgelehnt, mit finanziellen Mitteln keine Strukturen aufrechterhalten zu wollen, die im Zuge der Transformation abgebaut werden könnten.

Da bislang in den meisten Bundesländern jedoch noch nicht entschieden ist, welche Strukturen bedarfsnotwendig sind, trifft die derzeitige, auch inflationsbedingte Unterfinanzierung des stationären System auch die bedarfsnotwendigen Häuser.

Union und SPD haben in ihrem vorgestern veröffentlichten Koalitionsvertrag bereits die Zahlung von „Sofort-Transformationskosten“ an die Krankenhäuser angekündigt, die noch als Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 bestehen. Sie sollen aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden. Eine konkrete Summe wurde dabei nicht genannt.

In einem zuvor konsentierten Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit der schwarz-roten Koalition war noch davon die Rede gewesen, diese Gelder nur an bedarfsnotwendige Krankenhäuser zu zahlen. Diese Passage wurde im Koalitionsvertrag gestrichen.

fos

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