Ärztekammer warnt weiter vor Folgen der Krankenhausreform für die Weiterbildung

Düsseldorf – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) warnt weiterhin vor negativen Auswirkungen der nordrhein-westfälischen Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung.
Zwar ist es der ÄKWL zufolge nach wie vor der Grundgedanke richtig, Versorgungsqualität zu sichern und zu steigern sowie unsinnige Konkurrenzkämpfe zwischen Krankenhäusern zu beenden. „Aber gut gemeint ist nicht unbedingt immer gut gemacht“, sagte ÄKWL-Präsident Hans-Albert Gehle.
Er betont, wenn den Ärzten die Fortsetzung oder Beendigung ihrer Weiterbildung erschwert werde, weil nach den neuen Leistungsbescheiden ihre Abteilung als Weiterbildungsstätte geschlossen werde, dann laufe „eindeutig etwas falsch“. Er forderte eine Rechtsverordnung, die die Krankenhäuser dazu verpflichtet, ärztliche Weiterbildung möglich zu machen, sofern sie auch zukünftig über die entsprechenden Leistungsgruppen verfügen.
„Unsere Forderung bleibt deshalb: Krankenhäuser müssen gesetzlich verpflichtet werden, ärztliche Weiterbildung ohne Abstriche und Brüche zu ermöglichen“, so Gehle. Wenn das im eigenen Haus nicht zu realisieren sei, müssten verpflichtend Rotationen organisiert werden.
„Es ist jedenfalls wenig überzeugend, wenn man als Krankenhausträger einerseits den Fachkräftemangel beklagt, andererseits aber die jungen Kolleginnen und Kollegen im Regen stehen lässt.“
Zudem kritisiert Gehle, dass manche Krankenhäuser Abteilungen schließen würden, obwohl sie entsprechende Leistungsgruppen zugewiesen bekommen hätten. „Dafür habe ich kein Verständnis. Das können nun wirklich die Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung nicht ahnen.“
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