Politik

Brandenburg will auch Rettungsdienstfahrten in ambulante Strukturen bezahlt haben

  • Mittwoch, 16. Juli 2025
/Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
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Potsdam – Brandenburgs Landtag hat mit den Stimmen der Koalition aus SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) die Bundesregierung zu einer zügigen Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung aufgefordert.

Nötig sei eine bundesgesetzlich abschließende Regelung für die Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst. Zudem sollten auch „die Versorgung von Patienten vor Ort, der Transport in ambulante Versorgungsstrukturen sowie die telemedizinische Versorgung als Leistung des Rettungsdienstes anerkannt und finanziert werden.“

In der Debatte sagte die gesundheitspolitische Sprecherin des BSW, die Abgeordnete Jouleen Gruhn, man erlebe immer mehr Einsätze, bei denen Patienten nicht in Lebensgefahr seien. „Das Risiko der Fehlfahrten bleibt bei Landkreisen und kreisfreien Städten hängen.“

Eine medizinische Behandlung vor Ort sei nicht in der Finanzierung des Rettungsdienstes nach dem Sozialgesetzbuch V verankert. „Wir schicken Sanitäter und Notärzte raus, aber wenn sie vor Ort helfen, bleibt die Kasse geschlossen“, so Gruhn, die selbst Ärztin ist, und bis zur Landtagswahl im Brandenburger Gesundheitsministerium arbeitete.

Dasselbe gelte, wenn der Patient den Transport ins Krankenhaus ablehne. „Das ist nicht mehr gerecht, das ist nicht zeitgemäß.“ Die medizinische Notfallrettung müsse als Leistung anerkannt werden. Dazu gehöre auch die Versorgung vor Ort oder der Transport in ambulante Strukturen. „Manchmal könnten auch Arztpraxen helfen“, sagte Gruhn.

Die SPD-Abgeordnete Julia Sahi nannte es eine Aufgabe des Landes, auf die Schließung der bundesweiten Regelungslücke hinzuwirken. „In einem Land, in dem Gesundheit ein Grundrecht ist, darf niemand Angst haben sich im Notfall Hilfe zu holen.“ Hingegen forderte die AfD-Gesundheitspolitikerin Daniela Oeynhausen eine eigene Landesregelung zur Finanzierung des Rettungsdienstes.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Schierack sprach sich für die Einrichtung Integrierter Notfallzentren aus, die Notfallversorgung und ambulante Versorgung kombinierten. Zudem sei die Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBB) essentiell, sagte der Christdemokrat, der als niedergelassener Orthopäde in Cottbus praktiziert.

Am Tag zuvor hatte auch die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Catrin Steiniger, eine Einbindung ambulanter Arztpraxen in den Rettungsdienst gefordert. „Unsere Praxen müssen auch ein Ziel für den Rettungsdienst sein“, sagte sie bei einem Besuch des Gesundheitsausschusses des Brandenburger Landtags bei der KVBB. „Ein Rettungsdienst, der eine ambulante Praxis anfährt, bekommt das heute nicht bezahlt.“

Im Rettungswagen fände eine Triage statt, wo der Sanitäter sehe, ob es sich um einen Fall für den ambulanten oder stationären Bereich handele. „Wir bitten darum, dass das Anfahren von Praxen flächendeckend eingeführt wird“, sagte Steiniger. Gerade in minder schweren Fällen gehe es dabei auch um Ressourcen, die man anderswo sparen könne.

Im Landtag abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der AfD, die ein Landesprogramm zur Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) gefordert hatte. Mehrere Redner der übrigen Parteien nannten den Inhalt des Antrags zwar grundsätzlich sinnvoll, verwiesen aber darauf, dass es auf Kreisebene schon viele dieser Geräte gebe, und es eher Aufgabe der Kommunen sei, deren Anschaffung zu finanzieren.

benl

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