Politik

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege: Pflegegrad 1 soll bestehen bleiben

  • Dienstag, 14. Oktober 2025
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Berlin – In der Pflegeversicherung wollen Bund und Länder grundsätzlich an Pflegegraden festhalten, die Strukturen des Leistungsrechts sollen jedoch „möglichst vereinfacht und fokussiert werden“. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gestern im Anschluss einer digitalen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ mit.

Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung des Pflegegrad 1 scheint mit den veröffentlichten Zwischenergebnissen der Arbeitsgruppe vom Tisch. Allerdings sollen die Leistungen stärker auf Prävention konzentriert werden – beispielhaft wird auf eine verbesserte pflegefachliche Begleitung verwiesen.

„Eine gute pflegerische Versorgung ist Versprechen und Verpflichtung zugleich: Wir müssen das System der sozialen Pflegeversicherung nachhaltig aufstellen – eine umfassende Reform ist überfällig“, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Wirkung bisheriger Leistungen müsse „auf den Prüfstand“.

Auch Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte, es sei wichtig, die Leistungen der Pflegeversicherung „noch einmal genau in den Blick zu nehmen“. Inzwischen habe man ein hochkomplexes Leistungsrecht, in dem die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sich oftmals nicht mehr zurechtfänden.

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sprach sich für eine Stärkung der heimischen Pflege aus. Pflegende Angehörige müssten besser unterstützt werden. Absehbar sei auch, dass Finanzierungsfragen im Rahmen der Reform eine große Rolle spielen werden.

In der Mitteilung zu den Zwischenergebnissen von Bund und Ländern heißt es zu diesem Punkt, die Länder sähen eine kurzfristige Stabilisierung der Finanzlage der Pflegeversicherung nur dann als erreichbar an, wenn die ihr auferlegten versicherungsfremden Leistungen konsequent aus Steuermitteln finanziert würden.

In der Pflegeversicherung selbst, die als Umlage- und Teilleistungssystem ausgestaltet bleiben soll, müssten zudem „Lösungen zur Begrenzung beziehungsweise Dämpfung der steigenden Eigenanteile“ gefunden werden.

Die Facharbeitsgruppe „Finanzierung“ wurde deshalb beauftragt, Optionen zur Begrenzung der Eigenanteile weiter auszuarbeiten, den Finanzbedarf zu beziffern und bis zur Abschlusssitzung im Dezember 2025 konkrete Reformvorschläge vorzulegen. Eine Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds (PVF) soll zusätzlich einen Beitrag zur Stabilisierung des Beitragssatzes leisten.

An die Facharbeitsgruppe „Versorgung“ soll konkrete Vorschläge für eine verbesserte Versorgung in pflegerischen Akutsituationen – wie etwa bei kurzfristigem Ausfall der Hauptpflegeperson oder gesundheitlichen Krisen – erarbeiten. Zusätzlich sollen die Kernthemen Prävention, Datenlage, Digitalisierung und KI-Nutzung sowie Entbürokratisierung vertieft werden.

Kritik an den Ankündigungen äußerte der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP). „Paragrafen sortieren und Begutachtungen umschreiben – so wird der Zukunftspakt Pflege die Versorgung nicht sichern“, erklärte AGVP-Präsident Thomas Greiner. Die Vorschläge ließen völlig offen, wie mehr Pflegeplätze entstehen sollen.

„Die finanzielle Entlastung der Pflegeversicherung wird vage angedeutet, alles weitere wird vertagt bis 2026 oder sogar 2027. Ob dann noch etwas umgesetzt wird, steht in den Sternen. Währenddessen füllen sich die Wartelisten für einen Pflegeplatz“, warnte Greiner.

Simone Fischer (Grüne), Sprecherin für Pflegepolitik, kritisierte, dass unklar bleibe, wie die langfristige Stabilisierung des Systems gelingen soll. „Ein entscheidender Punkt ist die Einnahmenseite: Um eine nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen, müssen alle Einnahmequellen transparent geprüft und ausgestaltet werden.“

dpa/aha

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