Bund prüft Verlängerung der einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht

Berlin – Die Bundesregierung erwägt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für SARS-CoV-2 über das Jahresende hinaus zu verlängern. Dies werde aktuell geprüft und in Kürze mit Ländern und Verbänden abgestimmt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
„Der Bundesregierung sind keine Problemanzeigen von Engpässen in der Versorgung durch einzelne Einrichtungen oder Unternehmen infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekannt“, argumentiert die Bundesregierung. Allerdings ist die Datenlage zu der Impfpflicht in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen offenbar immer noch dünn.
„Impfdaten von Beschäftigten der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfassten Einrichtungen des Gesundheitswesens werden im Rahmen des Digitalen Impfquotenmonitorings (DIM) nicht gesondert erfasst und stehen somit nicht flächendeckend zur Verfügung“, heißt es in der Antwort.
Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 habe aber ein verpflichtendes Impfquotenmonitoring für zugelassene Pflegeeinrichtungen eingeführt. Die erste Datenauswertung zum Impfstatus im Monat April sei Ende Juni 2022 zu erwarten, also in den nächsten Tagen.
Bereits jetzt verfügbar seien Studien zur Ermittlung der Impfquoten in den Einrichtungen: Eine Stichprobe (COVIMO-Studie) ergab im Zeitraum 10. bis 27. Januar 2022 eine Durchimpfung bei medizinischem Personal von 96,9 Prozent.
Eine Onlinebefragung von Krankenhauspersonal (KROCO) ergab für den Zeitraum 18. Oktober 2021 bis 15. November 2021, dass 92 Prozent des teilnehmenden Personals vollständig geimpft waren, vier Prozent waren ungeimpft.
„Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen“, so das Fazit der Autoren der Antwort auf die Kleine Anfrage.
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