Bund will Ländern bei Krankenhausreform deutlich entgegenkommen

Berlin – Bei der Krankenhausreform will der Bund einigen Forderungen der Bundesländer nachkommen. Die Reform solle „alltagstauglich“ werden, erklärte heute Bundesgesundheitsministerium Nina Warken (CDU) nach einem Treffen mit den Ländern. Dennoch betonte sie mehrmals: „Die Reform wird verbessert, aber nicht verwässert.“
Ihr sei bewusst, dass im Zuge der Reform sehr unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen seien. „Die Länder wissen am besten, was sie für die Versorgung vor Ort brauchen“, sagte die Ministerin. Man werde „naturgemäß nicht alle Forderungen umsetzen können.“ Soweit es gehe, wolle man sie aber berücksichtigen.
Damit schlägt Warken einen deutlich anderen Weg ein als ihr Vorgänger Karl Lauterbach (SPD), der kaum auf diese seit Jahren bestehenden Forderungen der Länder nach unter anderem mehr Ausnahmemöglichkeiten oder mehr Zeit zur Umsetzung der Reform eingegangen war.
Konkret soll aber genau das nun umgesetzt werden. Die Länder sollen mehr Ausnahmemöglichkeiten von den Qualitätsvorgaben der geplanten Leistungsgruppen für „Kliniken auf dem Land“ erhalten, die nicht sofort entsprechende Standards erfüllen könnten, kündigte Warken an.
Die Länder sollen beurteilen dürfen, wo Ausnahmen erforderlich seien, heißt es in einem Papier des Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Sachstand der Krankenhausreform-Anpassung, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Dies entspreche einer alltagstauglichen Umsetzung der Reform, erläuterte Warken. Demnach soll es ein „Fortentwicklungsgesetz“ geben, dass das Ende vergangenen Jahres verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nachbessern soll.
Entsprechend sollen Fristen, bis wann die Kliniken alle Vorgaben der Leistungsgruppen erfüllen müssen, erweitert werden können. Ausnahmen würden aber immer zeitlich begrenzt und nicht bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ möglich sein, betonte Warken. Welche Kliniken davon profitieren sollen, ließ sie hingegen offen.
Zudem sollen die Länder mehr Zeit erhalten, um die Reform umzusetzen. Über diese Pläne hatte das Deutsche Ärzteblatt bereits berichtet. „Die Länder werden die Strukturveränderungen schon aus eigenem Interesse vorantreiben“, sagte Warken und zeigte sich zuversichtlich, dass die Länder schon früher Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern zuteilen würden, als es die Frist vom Bund vorgeben werde.
Geplant sei aber laut dem BMG-Sachstand, dass Länder bereits für das Jahr 2027 eine verbindliche Information des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) über die perspektivische Höhe und Verteilung der Vorhaltepauschalen bekommen könnten, die ab 2028 in der Übergangsphase wirken sollen.
Unterschiedliche Geschwindigkeiten bei der Umsetzung
Die Länder seien unterschiedlich schnell bei der Umsetzung der Krankenhausreform. „Große Flächenländer sind in Teilen schon viel weiter als wir“, sagte die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). Denn für sie sei die Krankenhausplanung deutlich komplexer als in einem kleinen Bundesland wie Hamburg.
Alle Bundesländer würden hingegen ein rechtssicheres Gesetz mit klaren Angaben für die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen benötigen. Es sei besser, wenn die Krankenhäuser erst dann ihre Leistungsgruppen anmelden würden, wenn man eine rechtssichere Grundlage habe, sagte Schlotzhauer.
Sie sprach die bislang übergangsweise geltende Anlage mit den entsprechenden Kriterien im KHVVG an, die mit einer finalen Definition ursprünglich per Rechtsverordnung ersetzt werden sollte.
Statt der Rechtsverordnung, die eigentlich bis Ende März fertiggestellt werden sollte, soll diese Anlage nun im geplanten Nachbesserungsgesetz angehängt werden, sagte Warken. Die Rechtsverordnung soll es nicht mehr geben.
Weiter sollen die Vorgaben für Belegärztinnen und -ärzte sowie zu den Vollzeitäquivalenten (Reduzierung auf 38,5 Stunden) überarbeitet werden, heißt es in dem BMG-Papier. Vorgesehen ist eine Sonderregelung für Tages- und Nachtkliniken. Diese Vorhaben stammen alle aus dem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung.
Die Reform müsse praktikabler werden, betonte heute auch der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Debatte um die Krankenhausreform dürfe aber nicht wieder von vorne beginnen.
Geld müsse schneller „auf die Straße kommen“
Der Bund werde zudem die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur ermöglichen, erklärte Warken. Auch dies wurde im Koalitionsvertrag bereits angekündigt.
Wichtig sei den Ländern, das vom Bund zur Verfügung stehende Geld „schnell auf die Straße zu bekommen“, sagte Schlotzhauer. Hier sei man noch zu keiner Einigung gekommen. Im Transformationsfonds sind bis zu 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) vorgesehen, um Krankenhäuser bei der Umsetzung der Reform zu unterstützen.
Warken ließ durchblicken, dass es bei der ab November geplanten Auszahlung der finanziellen Unterstützung der Kliniken vor allem um Schnelligkeit und eine unbürokratische Umsetzung geht.
Auf die Frage, warum alle Krankenhäuser per Gießkanne einen entsprechenden monatlichen Rechnungsaufschlag erhalten sollen und nicht wie ursprünglich geplant, nur bedarfsnotwendige Kliniken, erwiderte sie, das hätte etwa ein halbes Jahr gedauert, entsprechende Lösungen zu suchen und die Auszahlung zu ermöglichen.
Der Ausgleich der Soforttransformationskosten sei für die Länder eine „außerordentlich erfreuliche Nachricht“, sagte Schlotzhauer. „Wir haben sehr viele Jahre dafür gekämpft.“ Auch Laumann zeigte sich zufrieden.
Noch ungeklärt sei die Definition der Fachkliniken, man suche noch nach einer Lösung, sagte Warken. Die CDU-geführten Länder hatten im Vorfeld des Treffens gefordert, selbst bestimmen zu können, welches Krankenhaus eine Fachklinik sei.
Ebenfalls geklärt werden müsse, wie häufig Fachärztinnen und -ärzte je Leistungsgruppe angerechnet werden dürften, heißt es in dem BMG-Papier. Derzeit können Fachärzte in bis zu drei Leistungsgruppen angerechnet werden dürfen.
Auch der Umgang mit der bislang bestehenden 2.000-Meter-Regelung sei auf der heutigen Agenda gewesen, allerdings ohne Einigung. Dem KHVVG zufolge dürfen verschiedene Gebäude eines Krankenhausstandorts nicht mehr als 2.000 Meter Luftlinie voneinander entfernt liegen. Dies sei für einige Länder schwierig umzusetzen. Kooperationsmöglichkeiten müssten andere Voraussetzungen erhalten, so Schlotzhauer.
Keine Änderungen bei der Vorhaltefinanzierung
Keine Änderung soll es bei der Einführung der geplanten Vorhaltepauschalen geben, erklärte Warken. Allerdings werde die Konvergenzphase von zwei auf drei Jahre verlängert, so dass die Bundesländer genügend Zeit hätten, zu sehen, welche Änderungen auf die Finanzierung der Kliniken zukommen werden.
Auch eine Auswirkungsanalyse kündigte Warken an, damit die Länder wüssten wie sich die Finanzierungsänderung auf die Standorte und Leistungsgruppensystematik auswirken würde.
Über diesen Punkt hatten Bund und Länder in der Vergangenheit häufig gestritten. Die Länder forderten diese Analyse regelmäßig ein, der Bund stellte daraufhin ein Instrument zur Verfügung, das wiederum wenig Begeisterung bei den Ländern ausgelöst hatte.
Keine Abkehr soll es zudem bei dem InEK-Grouper geben, der für die Abrechnung und Zuordnung der Fälle in die Leistungsgruppen wichtig ist, erklärte Warken. Trotzdem müsse dieser weiterentwickelt werden.
Die angekündigte längere Konvergenzphase begrüßte Laumann. Wenn die längere Übergangsphase zeigen würde, dass die Vorhaltepauschalen nicht funktionieren würden, müsste man eben nochmal nachbessern, sagte der NRW-Minister.
Der Grouper müsse zudem die Systematik der Leistungsgruppen widerspiegeln, auch hier sei eine praktikable Umsetzung wichtig, betonte er. Welche weiteren Änderungen die CDU-geführten Länder wünschen, hatten im Vorfeld bereits fünf Länder in einem Positionspapier formuliert.
Schlotzhauer betonte zudem, dass bei all den Nachbesserungen für sie eine rote Linie überschritten würde, wenn man über die Abmachungen im Koalitionsvertrag hinaus gehen und den Grundgedanken der Reform ändern würde. Dies würde die SPD-Fraktion im Bundestag ähnlich sehen. Diese hatte im Vorfeld des Treffens vor einer Verwässerung der Reform gewarnt.
Geplant sei nun, den Referentenentwurf des „Fortentwicklungsgesetzes“ der Krankenhausreform zu finalisieren, sagte Warken. Es handele sich ihr zufolge vermutlich um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz. Danach folge die Ressortabstimmung und das Gesetz soll in der ersten Septemberwoche das Bundeskabinett passieren. Nach der Sommerpause soll es zudem einen Referentenentwurf zur Notfall- und Rettungsdienstreform geben, erklärte Warken.
Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte, dass Bund und Länder die bestehenden Schwächen der Krankenhausreform angehen und damit die Voraussetzungen für eine tragfähige und erfolgreiche Umsetzung schaffen wollen.
Die Systematik der Leistungsgruppen müsse in wichtigen Punkten überarbeitet werden, insbesondere für die Qualitätskriterien aber auch für damit zusammenhängende Regelungen. „Dazu gehören Regelungen zum Beispiel zur Berücksichtigung von Zahl und Qualifikationen von Fachärztinnen und Fachärzten, zur Definition von Fachkliniken und zu den Rahmenbedingungen für Belegärztinnen und Belegärzte.“
Erst mit diesen Anpassungen verfügten die Länder über eine verlässliche und einheitliche Grundlage für die Zuweisung der Leistungsgruppen. Es müsse zudem sorgfältig geprüft werden, welche Behandlungsfälle den Leistungsgruppen zugeordnet werden. Die BÄK begrüßte zudem den längeren Zeitraum zur Einführung der Vorhaltevergütung.
Nun gelte es bei der Überarbeitung der Krankenhausreform, die Institutionen einzubeziehen, die für die Praxis der Versorgung stehen, so die Bundesärztekammer. Man wolle sich weiter dafür einsetzen, dass alle weiteren Reformschritte auf eine spürbare Reduzierung der Bürokratiebelastung für die Einrichtungen und das medizinische Personal ausgerichtet seien.
Weiterbildung stärker in den Fokus rücken
Auch biete die Reform eine Chance, die ärztliche Weiterbildung stärker in den Fokus zu rücken. Die Weiterbildung junge Ärztinnen und Ärzte sichere zukünftig eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung. „Im Rahmen der Krankenhausreform müssen zumindest die rechtlichen Hürden für die standort- und sektorenübergreifende Weiterbildung, wie etwa im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, konsequent abgebaut werden“, forderte der BÄK-Vorstand heute.
Es brauche nun zeitnah verlässliche Strukturen, ausreichend finanzierte Standorte und Arbeitsbedingungen, die dem Anspruch an eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gerecht werden, forderte Susanne Johna, erste Vorsitzende des Marburger Bundes (MB).
Die Beschäftigten in den Krankenhäusern müssten wissen, welche Folgen die Krankenhausreform für ihre Arbeitssituation habe. „Wir erwarten, dass es bei dem angekündigten Anpassungsgesetz nicht nur bei kosmetischen Korrekturen bleibt, sondern Planungs- und Versorgungssicherheit auch im ländlichen Raum gleichermaßen gewährleisten werden“, sagte Johna.
Das heute angekündigte Vorhaben, die Beauftragung des Medizinischen Dienstes zur Prüfung der Leistungsgruppen zeitlich zu verschieben, sei sinnvoll, damit dringend notwendige Überarbeitungen im Bereich der Leistungsgruppensystematik vorher erfolgen können. Die Reform drohe sonst an ihren eigenen Fristsetzungen zu scheitern, ohne dass ihre Ziele erreicht werden, sagte sie weiter.
Auch Anpassungen beim Grouper würden benötigt. „Wegen der bundesweit uneinheitlichen Handhabung sogenannter Fachabteilungsschlüssel sind die Zuordnung der Leistungen zu den Leistungsgruppen durch den InEK-Grouper in manchen Versorgungsbereichen problematisch“, sagte Johna.
Die Zuordnungssystematik ziehe in der Planung wie auch der Abrechnung entsprechende Folgeprobleme nach sich. Es würden aber bundesweit einheitliche, medizinisch sinnvolle Rahmenbedingungen benötigt.
Zudem müsse die Vorhaltevergütung konsequent fallzahlunabhängig ausgestaltet werden, erneuerte Johna ihre Forderung. Derzeit seien die Vorhaltepauschalen an Mengenkriterien gekoppelt, was die Fehlanreize des bisherigen Fallpauschalensystems fortschreibe. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Konvergenzphase sollte daher genutzt werden, um die Finanzierungssystematik zu überarbeiten, forderte die MB-Vorsitzende.
Krankenkassen warnen vor faulen Kompromissen
Der GKV-Spitzenverband warnte vor einer Verwässerung der Reform. Die Länderforderungen würden dazu führen, dass ineffiziente Strukturen und eine „patientengefährdende Gelegenheitsversorgung“ beibehalten würde. Finanzielle Zugeständnisse ohne Gegenleistung seien auch angesichts der umfangreich von der GKV und vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht zu rechtfertigen.
Dass die Länder etwa selbst definieren wollen, welche Kriterien ein Fachkrankenhaus erfüllen muss, stößt bei der GKV auf Ablehnung. „Wir benötigen verbindliche und bundesweit einheitliche Kriterien, die ein Fachkrankenhaus nachweisen muss, wenn es den Status eines Fachkrankenhauses haben will“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis.
Nur so könnten sich Patienten orientieren und erhielten Transparenz und Vergleichbarkeit über die Behandlungsqualität. „Eine bloße Gelegenheitsversorgung bei komplexen Behandlungen muss zum Schutz der Patientinnen und Patienten vermieden werden“, sagte Stoff-Ahnis.
Von faulen Kompromissen zulasten der Patientensicherheit, sprach die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sollten die bundesweiten Qualitätsvorgaben ausgehöhlt werden.
„Insbesondere die Vergabe der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser darf nicht zur reinen Showveranstaltung werden, sondern muss mit verbindlich einzuhaltenden bundesweiten Kriterien zur Verbesserung der Behandlungsqualität verbunden sein.“ Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass sie überall in Deutschland die bestmögliche Versorgungsqualität nach den gleichen Kriterien erhalten.
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