Bundesgesundheitsministerium arbeitet am Gesetzentwurf zur Suizidprävention

Berlin – Die Bundesregierung will noch im Sommer einen Arbeitsentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz vorlegen, das Menschen in Krisensituationen verstärkt Hilfestellung bietet.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeite derzeit auf Basis der im Mai von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) veröffentlichten Suizidpräventionsstrategie ein Gesamtkonzept sowie den entsprechenden Gesetzentwurf zur Prävention von Suiziden und Suizidversuchen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion.
Ähnlich hatte sich Edgar Franke (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im BMG, am 1. Juli auch gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) geäußert. Seit diesem Zeitpunkt ist der Gesetzentwurf zur Suizidprävention nämlich fällig: Entsprechend des fast einstimmigen Beschlusses des Parlaments vom vergangenen Juli sollte er eigentlich bis zum 30. Juni 2024 stehen.
Verschiedene Akteure der Suizidprävention hatten sich deshalb am 1. Juli vor dem Bundesgesundheitsministerium zu einer Mahnwache versammelt, um ihrem Ruf nach der Vorlage eines Suizidpräventionsgesetzes durch die Bundesregierung Nachdruck zu verleihen.
Den Zeitverzug erklärt die Regierung mit großem Abstimmungsbedarf. Suizidprävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch vielfältige Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen sowie nicht staatlichen Akteuren getragen werde, heißt es heute in der Antwort der Bundesregierung.
Mit den Arbeiten am Gesetzentwurf sei zwar federführend das BMG betraut, aber auch die Bundesministerien des Innern (BMI), für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und für Wohnen, Stadtentwicklung (BMWSB) seien eingebunden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Referentenentwurf würden zudem alle maßgeblichen Fachkreise und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Die möglichen Regelungsinhalte des Entwurfs eines Suizidpräventionsgesetzes würden sich aus der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgestellten Suizidpräventionsstrategie, dem Umsetzungskonzept und der Entschließung des Bundestages vom vergangenen Jahr ergeben, heißt es weiter.
Die gesetzlich verankerte Suizidpräventionsstrategie werde erst nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes, mit dem im Jahr 2025 zu rechnen sei, beginnen. In welcher Höhe dann Mittel für die Suizidprävention zur Verfügung gestellt würden, sei noch im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens zu verhandeln.
Eine eventuelle Ausweitung der finanziellen Förderung der Telefonseelsorge und der Onlineberatung stehe unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber. Bereits bestehende Krisendienste der Länder sollen jedoch nicht in die Zuständigkeit des Bundes überführt werden.
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