Politik

Bundesgesundheitsministerium kann Stellen für Cybersicherheit nicht besetzen

  • Freitag, 26. Juli 2024
/picture alliance, Westend61, Gary Waters
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Probleme mit massiven Vakanzen im Bereich der IT-Sicherheit. Da das Ministerium freie Stellen bisher nicht ausreichend besetzen kann, prüft es eine übertarifliche Bezahlung von IT-Fachkräften.

Der Fachkräftemangel im IT-Bereich macht sich im BMG in deutlichen Zahlen bemerkbar: Wie das Ministerium auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes erklärt, sind derzeit 75,75 Prozent der Stellen in der Cybersicherheit im BMG und der angehörigen Geschäftsbereichsbehörden unbesetzt. Mit Stand zu Jahresanfang waren demnach von 11,3 Vollzeitstellen nur 2,74 besetzt gewesen.

„Die Gewinnung von IT-Personal ist eine zunehmende Herausforderung für alle Ministerien, da der Fachkräfte­mangel hier ausgeprägt zum Zuge kommt und es eine besondere Konkurrenzsituation zwischen freier Wirtschaft und öffentlichem Dienst gibt“, betont eine Ministeriumssprecherin.

Zudem habe es in der Vergangenheit Probleme bei der Rekrutierung gegeben: Durch eine geringe Anzahl an Be­werbenden, von denen nicht alle formal geeignet gewesen seien, sowie durch kurzfristige Absagen vor der Ein­stellung, hätten Stellen trotz entsprechender Ausschreibung nicht besetzt werden können. Zum Teil habe man dieselben Stellen mehrfach ausschreiben müssen.

Das BMG erwäge deshalb, qualifizierte Fachkräfte mit besserer Bezahlung zu locken. Zur Förderung der Attrakti­vität der Stellen prüfe das Haus derzeit, welche Flexibilisierungsmöglichkeiten der Tarifvertrag für den öffent­lichen Dienst (TVöD) in Einstellungsfällen biete.

Paragraf 16 TVöD sieht vor, dass Beschäftigten zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von quali­fizierten Fachkräften abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden kann.

Haben Beschäftigte bereits die höchste Stufe erreicht, kann ihnen unter diesen Bedingungen auch ein darüber hinaus gehendes Entgelt bezahlt werden. Dessen Höhe berechnet sich laut Tarifvertrag aus dem Entgelt der höchsten Stufe zuzüglich 20 Prozent der zweiten Stufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe. Die Gewährung dieser Zulagen kann auch zeitlich befristet erfolgen.

lau

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