Politik

Bundesrat beruft Sondersitzung zu Extra-Kinder­krankentagen ein

  • Mittwoch, 13. Januar 2021
/famveldman, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundesrat kommt am 18. Januar wegen der geplanten Neuregelung zu Kinderkrankentagen zu einer Sondersitzung zusammen. Dafür müsse allerdings zuvor der Bundestag dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zustimmen, teilte die Länderkammer heute mit.

Nach Informationen der dpa soll das entsprechende Gesetz morgen im Bundestag verabschiedet werden. Die Zahl der Kinderkrankentage sollen in diesem Jahr wegen der Coronapandemie pro Elternteil von 10 auf 20 verdoppelt werden, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes soll die Regelung an das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0" angehängt werden. Dieses Gesetz wird vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie betreut.

Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Die Extratage sollen nun nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden können. Es reicht aus, dass der Zugang zur Kita eingeschränkt oder die Anwesenheitspflicht ausgesetzt – und auch dass Eltern gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.

Das Kinderkrankengeld können auch Eltern beantragen, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten, allerdings generell nur, wenn es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.

dpa/bee

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