Bundesrat macht Vorschläge zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung

Berlin – Der Bundesrat hat sich für einige Präzisierungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ausgesprochen. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor.
Der Bundesrat regt zum Beispiel an, dass die regionalen „physischen“ Informations- und Beratungsangebote der UPD künftig in jedem Land vorgehalten werden sollten. Das sollte auch aus dem Gesetzentwurf klar hervorgehen.
Diese Angebote könnten von Betroffenen in Anspruch genommen werden, die keine Möglichkeiten hätten, digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote zu nutzen, hieß es. Die Bundesregierung stimmt diesem Ergänzungsvorschlag im Gesetzentwurf zu, wie aus der Gegenäußerung hervorgeht.
Andere Anliegen des Bundesrats lehnt der Bund ab. So hatte die Länderkammer etwa angeregt, die paritätische Besetzung des Stiftungsvorstands im Gesetz zu verankern. Der Bund führte aus, man unterstütze die geschlechterparitätische Besetzung des Stiftungsvorstandes. Allerdings sei diese nicht zwingend im Rahmen des Paragrafen 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu regeln.
Die gesetzliche Regelung zur Stiftung UPD sollte sich auf die wesentlichen Vorgaben für die Stiftungssatzung beschränken. Weitergehende Regelungen zur Ausgestaltung der Stiftungsorgane sowie deren paritätischer Besetzung sollten in der Stiftungssatzung geregelt werden, hieß es.
Die UPD soll dem Gesetzentwurf zufolge in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Seit Januar 2016 betreibt die Callcenterfirma Sanvartis die UPD. Die UPD soll Bürger unabhängig in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen beraten.
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