Politik

Bundesrat schlägt Änderung am Gesetz für mehr Pflegepersonal vor

  • Freitag, 6. November 2020
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Berlin – Der Bundesrat hat sich mit dem Gesetzentwurf für mehr Personal in der Alten­pflege und eine bessere Stellensituation in der Geburtshilfe befasst. Nordrhein-Westfa­lens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) brachte zudem einen Antrag vor, um mit einer geplanten Sonderregelung kleine Krankenkassen zu schützen.

Auch die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) bekräftigte, dass Krankenkassen, die solide gewirtschaftet hätten, nicht bestraft werden dürften.

In den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses, welchen der Bundesrat zustimmte, wird zudem eine deutliche Erhöhung des Bundeszuschusses angemahnt. Das Gesetz be­darf nicht der Zustimmung des Bundesrates, muss aber noch durch den Bundestag und soll planmäßig Januar 2021 in Kraft treten.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, in der stationären Altenpflege bis zu 20.000 zusätz­li­che Stellen für Pflegehilfskräfte über die Pflegeversicherung zu schaffen. Ziel ist es, eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu vermeiden. Diese zusätzlichen Stellen sind laut Bundesgesundheitsministerium ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflege­einrichtungen.

In der Geburtshilfe in Krankenhäusern sollen indes über ein Förderprogramm von zwei Jahren etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für assis­tierendes medizinisches Personal geschaffen werden. Hierfür sind pro Jahr 65 Millionen Euro eingeplant. Mit gestaffelten Zuschlägen sollen bestehende Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum gefördert werden.

Darüber hinaus sind nach Angaben des Ministeriums weitere Erleichterungen für Pflege­be­dürftige vorgesehen. So sollen sie Hilfsmittel dauerhaft leichter und unbürokratischer beantragen können. Ein bislang befristetes Verfahren, in dem von der Pflegebegutach­tung empfohlene Hilfsmittel auch ohne ärztliche Verordnung als genehmigt gelten, soll künftig unbefristet gelten.

Um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzupuffern, sollen zudem die Krankenkassen im kommenden Jahr einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten. Außerdem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt werden.

kna

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