Ärzteschaft

Marburger Bund ruft nach Entlastung fürs Personal

  • Mittwoch, 4. November 2020
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Armando Franca
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Hannover – Der Marburger Bund befürchtet, dass der Personalmangel in den niedersäch­sischen Kliniken bald zu einem ernsten Problem werden könnte. „In der aktuellen Situa­tion brauchen wir kurzfristig mehr Personal in der Krankenversorgung“, sagte der erste Vorsitzende des Marburger Bundes Niedersachsen, Hans Martin Wollen­berg, heute.

Zwar sei die Coronalage in den Krankenhäusern noch unter Kontrolle, das könne sich aber ändern. Dabei sei der Mangel in den pflegerischen und medizinischen Berufen lange bekannt. Nach Verbandsangaben sind derzeit mehrere hundert ärztliche Stellen landes­weit in Krankenhäusern unbesetzt.

Mit Blick auf das vorhandene Klinikpersonal verlangte der Ärzteverband mehr Entlastung – etwa bei Bürokratie und Dokumentationspflichten. Ansteigende Infektions- und Patien­tenzahlen ließen sich nur mit und nicht gegen die Beschäftigten bewältigen, betonte Wollenberg.

Die zu Wochenbeginn von der Landesregierung beschlossene Anhebung der Höchst­ar­beits­zeit für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen auf bis zu 60 Stunden pro Woche sieht der Marburger Bund kritisch. Dagegen forderten die Kliniken in Nieder­sachsen heute mehr finanzielle Unterstützung und Flexibilität beim Personaleinsatz.

„Damit sich die Krankenhäuser auf die Versorgung der COVID-19-Patienten konzentrieren können, muss zum einen ihre Liquidität zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein“, sagte der Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), Hans-Heinrich Aldag.

Dazu verlangt die Gesellschaft einen Rettungsschirm, der eine neue Pauschale für Klini­ken vorsieht, die Betten für Coronapatienten freihalten. Eine solche Zahlung hatte es bereits bei der ersten Coronawelle im Frühjahr gegeben.

Außerdem sollen nach Ansicht der NKG Untergrenzen für Pflegepersonal wieder aufge­ho­ben werden. „Nur so erhalten die Krankenhäuser die notwendige Flexibilität, Personal dort einzusetzen, wo es am dringendsten gebraucht werde, und gleichzeitig die Sicher­heit, dass ihre wirtschaftliche Existenz nicht erschüttert wird“, sagte Aldag.

Die Untergrenzen geben eine Mindestanzahl an Patienten vor, die eine Pflegekraft zum Beispiel auf einer Intensivstation versorgen darf. Eine entsprechende Verordnung war im Frühjahr zu Beginn der Pandemie vorübergehend in der Intensivmedizin ausgesetzt wor­den.

Die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Nadya Klarmann, lehnt diese Forde­rung ab: „Pflegepersonaluntergrenzen sind sowohl für die Patientensicherheit als auch für den Schutz der Pflegenden unverzichtbar und dürfen auch angesichts steigender Infek­tionszahlen nicht erneut angetastet werden“, sagte Klarmann.

Studien zeigten demnach, dass zu wenig Pflegepersonal mit einer erhöhten Sterblichkeit von Patienten einherginge.

dpa

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