Politik

Bundesrat will Entbürokratisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Freitag, 27. September 2024
/M. Schuppich, stock.adobe.com
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Berlin – Einen deutlichen Bürokratieabbau in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) will der Bundesrat erreichen. Eine entsprechende Entschließung wurde heute von der Länderkammer beschlossen.

In der Entschließung heißt es, Bürokratieabbau in der GKV sei dringend erforderlich, um zu spürbaren Entlas­tungen für Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Apotheken, Krankenkassen so­wie für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu kommen. Hierzu seien „viele kleine Schritte und eine weitestmögliche Digitalisierung administrativer Prozesse“ not­wendig.

Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit dem „Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ angestoßene Prozess werde von den Ländern ausdrücklich unterstützt, wird betont. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nun unverzüglich Umsetzungsschritte folgen zu lassen.

Die Entschließung enthält diverse Hinweise und Vorschläge zur Entbürokratisierung. So sollen beispielsweise elektronische Unterschriften in der Versorgung generell akzeptiert und Medienbrüche dadurch verhindert werden. Auch die Erhebung und Übertragung von Daten sowie der Versand von Informationsschreiben solle ausschließlich elektronisch erfolgen.

Vereinfacht werden könne auch der Prozess von Datenmeldungen für den Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Das Verfahren zur Prüfung der von den Krankenkassen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs ge­mel­deten Daten auf ihre Rechtmäßigkeit sei derzeit sowohl für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als auch für die Krankenkassen mit einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden und müsse ver­schlankt werden.

Eine Reform des Morbi-RSA entstand mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) aus dem Jahr 2019. Mit dem Gesetz sollten unter anderem die möglichen Manipulationen der RSA-Datenmeldungen verbessert werden. Einige Kassenarten hatten davon in der Vergangenheit profitiert, inzwischen soll der Ausgleich zwi­schen den Krankenkassen hergestellt sein. Dies zeigte zuletzt ein Gutachten des Bundesamtes für Soziale Sicherung im Mai 2024.

aha

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