Politik

Bundesrechnungshof sieht Organisation der Pandemiebereit­schaftsverträge kritisch

  • Mittwoch, 4. September 2024
/Praneeth, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) sieht die von der Bundesregierung beschlossenen Pandemiebereit­schafts­verträge sowie die Organisation und Verwaltung der Verträge durch das Zentrum für Pandemie-Impf­stoffe und Therapeutika (ZEPAI) kritisch. So sei der Personaleinsatz des ZEPAI, eine Organisationseinheit des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI), nicht gut organisiert.

„Die fast vollständige Wahrnehmung der Aufgaben des ZEPAI auf der Basis befristeter Arbeitsverträge ist per­sonalwirtschaftlich nicht nachhaltig“, schreibt der Bundesrechnungshof in einem Bericht über den Haushalts­plan des Bundesgesundheitsministeriums, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Zudem seien viele der ge­planten Stellen beim ZEPAI nicht besetzt. Ab der kommenden Woche wird im Bundestag über den Haushalt für 2025 beraten.

Im Haushaltsentwurf sind für die Pandemiebereitschaftsverträge für das Jahr 2025 336,1 Millionen Euro vor­gesehen, das sind 268,6 Millionen Euro weniger als bisher geplant, heißt es in dem Bericht. Denn seit Start der Verträge im Mai 2022 sind zwei der fünf Verträge nicht umgesetzt worden.

Zur Erinnerung: Mit den Pandemiebereitschaftsverträgen will sich der Bund im Falle einer Pandemie einen schnellen Zugriff auf Impfstoffe sichern. Die Unternehmen stellen dafür Produktionskapazitäten bereit. Die Laufzeit der Verträge beträgt ab der Bereitschaftsphase fünf Jahre und kann laut Bundesrechnungshof bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden.

Diese Bereitschaftsphase haben allerdings nur drei der fünf Unternehmen erreicht, die sich ursprünglich um die Verträge bemüht hatten: Im April 2024 war der Impfstoffriese GSK mit dem Konsortiumpartner CureVac ausgestiegen, im Herbst 2023 das Heidelberger Unternehmen Celonic. Die drei anderen Unternehmen – IDT Biologika, Wacher Chemie AG gemeinsam mit CordenPharma sowie Biontech – halten jeweils an den Ver­trägen fest und haben diese sogenannte Bereitschaftsphase erreicht.

Durch den Ausstieg zweier Unternehmen werden nun offenbar Gelder in Höhe von 268,6 Millionen Euro frei, heißt es in dem Bericht. Für das Haushaltjahr 2024 waren es durch die Kündigung von Celonic etwa 50 bis 56 Millionen Euro, damit wurden beispielsweise die Suizidprävention und die Long-COVID-Forschungs­projekte finanziert.

Bislang waren für das Jahr 2026 bis zu 604 Millionen Euro geplant, 2027 dann 563 Millionen Euro, für 2028 bis zu 326 Millionen Euro. Im Schlussjahr 2029 würden dann noch mal 59 Millionen Euro anfallen.

Diese Planzahlen können nun deutlich nach unten korrigiert werden. Unklar bleibt aber, ob diese Mittel grundsätzlich im Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums bleiben können. Dies ist angesichts der allgemeinen Diskussion über den Haushalt 2025 unwahrscheinlich.

Kritik des Rechnungshofes auch an der Organisation

Die Organisation der Bereitschaftsverträge hat das ZEPAI übernommen. 2022 standen für die Organisation 13,8 Millionen Euro zur Verfügung, allerdings seien diese laut BRH an der falschen Stelle im Haushalt ver­bucht worden. Mit den Geldern könnten acht Personalstellen finanziert werden.

Die Gelder für die Koordination seien erst „mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2024“ in die richtige Position eingruppiert worden. Alle acht Stellen seien aber unbesetzt, schreibt der Bundesrech­nungshof.

Zudem würden die Aufgaben des ZEPAI seit Ende 2021 „beinahe ausschließlich mit befristeten Beschäftigten“ erledigt, dazu seien „mehr als 70 Arbeitsverträge mit Befristungen bis spätestens zum 31. Dezember 2025“ geschlossen worden, so der Bundesrechnungshof.

Für die befristeten Verträge wurden im Jahr 2023 demnach 5,8 Millionen Euro ausgegeben. Im Jahr 2025 wird mit 8,9 Millionen Euro gerechnet, was laut Rechnungshof rund 130 Vollzeitäquivalenten bedeuten würde. Zudem werde mit Personal- und Sachmitteln für fünf Pandemiebereitschaftsverträgen gerechnet, allerdings seien nur noch drei Verträge existent.

Außerdem berücksichtigen die Mittel „Arbeitsbereiche und Funktionen, etwa in der Forschung, die derzeit vom ZEPAI nicht abgedeckt werden“, so der Rechnungshof. Fazit: „Sie erscheinen daher für das Jahr 2025 nicht bedarfsgerecht.“ Daher kommt der BRH zum Schluss: „Geleichzeitig ist die fast vollständige Wahrnehmung der Aufgaben des ZEPAI auf der Basis befristeter Arbeitsverträge personalwirtschaftlich nicht nachhaltig.“

bee

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